Welches Arbeitsverhältnis besteht nun?

12. April 2015 Thema abonnieren
 Von 
HappyFeet1981
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 8x hilfreich)
Welches Arbeitsverhältnis besteht nun?

Hallo Zusammen.

Ich habe am zum 01.02.15 eine Stelle als Betriebsleiter angetreten und nach 3 Wochen bereits die Kündigung erhalten, weil man festgestellt hat, dass man sich (so der Wortlaut der Kündigung) derzeit einen Betriebsleiter aus wirtschaftlichen Gründen nicht leisten könne.
Mündlich hat man sich dann darauf verständigt, dass ich weiterhin die Aufgaben des BL übernehme, allerdings zu einem geringeren Stundenlohn. Vorher hatte ich ein Festgehalt.
Bereits mehrfach habe ich den AG um einen neuen Arbeitsvertrag gebeten. Dieser weigert sich aber, mit der Begründung, der Standort werde am 27.04.15 geschlossen und deshalb stelle man grundsätzlich keine Arbeitsverträge mehr aus. Alle MA haben auch zum 26.4. die Kündigung erhalten.

Nun meine Fragen:
1. Kann der AG die Herausgabe des Arbeitsvertrages verweigern?
2. Welches Arbeitsverhältnis besteht hier bzw. besteht überhaupt ein Arbeitsverhältnis?
3. Gelten die Regelungen des BL-Arbeitsvertrages fort, nur zu anderen Konditionen?

Vielen Dank für eure Hilfe

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17356 Beiträge, 6464x hilfreich)

/// Mündlich hat man sich dann darauf verständigt, ...

Dieses ominöse 'man' kann ja nur dich und den AG meinen - es ist also eine neue, einvernehmliche Vereinbarung, um der Kündigung zu entgehen bzw. sie zu vermeiden. Das ist dein neuer Vertrag, halt mündlich geschlossen - gilt aber nicht minder. Insoweit also Ja zu 3.
Zwar wäre der AG durchaus verpflichtet, dir einen schriftlichen Vertrag zu geben, aber einen Schaden hast du dadurch nicht - und wenn Ende April ohnehin Schluss ist .......

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#2
 Von 
HappyFeet1981
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 8x hilfreich)

Folglich ist der AG auch verpflichtet, mir im aktuellen Krankheitsfall die vertraglich vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit von 45 Stunden zu vergüten?

Vorab schonmal vielen Dank

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17356 Beiträge, 6464x hilfreich)

Bei Erkrankung bist du so zu stellen, als ob du arbeiten würdest; also ja - die 45 h, die im Vertrag stehen.

1x Hilfreiche Antwort

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