Welcher Angestellte wird zuerst gekündigt?

13. Mai 2010 Thema abonnieren
 Von 
Susi80
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)
Welcher Angestellte wird zuerst gekündigt?



Hallo,

ich habe eine Frage zum Thema betriebsbedingte Kündigung und da hier doch sehr unterschiedliche Meinung herrschen.
Angenommen ich bin seit 7 Jahren in einem Unternehmen tätig, Ende 20, unverheiratet und kinderlos und meine Kollegin ist seit 2 Jahren in diesem Unternehmen tätig, Mitte 40, verheiratet und hat 2 (über 18jährige) Kinder, die allerdings noch in Ihrem Haus wohnen, wer müsste rein rechtlich zuerst gekündigt werden?
Ich war der Meinung dass es die zuletzt eingestellte Person ist. Einige meinen aber, dass die Kollegin durch ihre Kinder einen Vorzug hätte. Was stimmt denn nun?
Danke schon mal!

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
maestro1000
Status:
Lehrling
(1300 Beiträge, 730x hilfreich)

Moin,
es spielt sicherlich auch eine Rolle ob der Ehemann noch gut Geld mit nach Hause bringt und die Kinder z.B. noch Schüler/Studenten oder schon in Lohn und Brot sind. wg. der Unterhaltspflichten

Die Entscheidung für den Arbeitgeber wird die Auswahl zwischen Pest und Cholera sein, denn in beiden Fällen ist er von der Tageslaune eines Richters abhänigig, der ihm eine korrekte Sozialauswahl abkaufen muss.
Er wird die ihm aungenehmere Person rauswerfen und Zahlung einer kleinen Abfindung in Kauf nehmen. Faustregel ist da bis zu einem halben Monatsgehalt pro Beschäftgiungjahr. Eine etwas größere Firma schmeisst den unangenehmsten der zwei raus. Eine kleine Firma, die Frau, weil das Abfindung spart.
Denn in den meisten Fällen schlägt das Gericht in der Güteverhandlung eine Abfindung uind Abwicklung vor. Oder die Firma zückt gleicht den §1a Kündigungsschutzgesetz, wobei viele Leute den als Einladung zur Klage sehen, weil sich der AG nicht sicher ist.
Faktor "Leistungsträger" spielt auch eine wichtige Rolle vor Gericht.

Der Gesetzgeber drückt sich um klare Regelungen herum. Wenn man so liest steht es 1:1

Aber sonst:
Zarte nde 20, schon 7 Jahre in einem Laden und dann solche Sorgen ?
Es würde jeder verstehen, wenn man sich schleunigst woanders bewirbt und in allen Belangen weiterentwickelt. Persönlich wie finanziell. Vorhandene Netzwerke aktivieren und Medien/Stellenbörse konsumieren.

Aus einer ungelündigten Stellung heraus lässt es um ein Vielfaches einfacher bewerben, als wenn schon ein Kündigungsschreiben in der Hand hält.
Die Verhandlungsposition ist einfach besser.
Selbst eine auf den ersten Blick großzügige Abfindung lohnt sich wirklich nur wenn man schnell einen neuen Job findet.

Alles Gute

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#2
 Von 
MitEtwasErfahrung
Status:
Lehrling
(1840 Beiträge, 485x hilfreich)

Bei den Kindern geht es nicht darum, ob diese noch im Hause leben, sondern es ist eine Frage der Unterhaltspflicht.

Gleichzeitig spielt auch das Alter eine Rolle, schließlich erhält man als 45 jährige schwieriger einen neuen Arbeitsplatz als ein Ende 20iger.

Es gibt Richtwerte in der Sozialauswahl, danach zählt das Alter > 25 einfach und die Betriebszugehörigkeit doppelt.

Bei 30/45 Jahre wäre das nach dieser Rechnung:

Sie erhielten 19 Punkte (5 Punkte Alter, 14 Punkte Betriebszugehörigkeit), Ihre Kollegin 24 Punkte(20/4). Wobei die Kinder noch nicht berücksichtigt wären. Der Arbeitgeber ist an dieses Punkteschema jedoch nicht gebunden und kann auch andere verwenden, welche die Betriebszugehörigkeit und Alter angemessen berücksichtigen müssen. Dieses obige wird jedoch meist verwendet.

In Ihrem Fall dürfte jedoch die Wahrscheinlichkeit recht hoch sein, dass Ihre Kollegin schutzbedürftiger ist.

Das obige gilt natürlich auch nur, wenn Ihre Kollegin und Sie vergleichbar sind, d.h. Ihre Kollegin Ihre Arbeit nach einer gewissen Einarbeitungszeit übernehmen kann.


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