Welchen Anspruch auf Lohnfortzahlung habe ich?

4. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
Sparkling
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Welchen Anspruch auf Lohnfortzahlung habe ich?

Hallo zusammen,

wegen einer ernsteren Verletzung bin ich heute von meinem Arzt 3 Wochen krankgeschrieben worden mit dem eindeutigen Rat, auch nicht vor Ablauf dieser 3 Wochen auf eigene Faust wieder arbeiten zu gehen.

Das Problem ist, dass ich als 450€-Jobber auf Abruf arbeite und nur so viele Stunden bezahlt bekomme wie ich auch leiste.
Bei meiner bisherigen Recherche habe ich leider viele verschiedene Thesen zur Lohnfortzahlung bei Abrufarbeit gefunden und weiß diese nicht konkret auf meinen Fall zu übertragen. Deswegen hoffe ich nun auf eure Hilfe.

Bei uns im Betrieb ist in der Regel für die nächsten 2 Wochen klar wann ich arbeiten muss. Stand heute kenne ich meine Einsatzzeiten also bis zum 15.06. Diese belaufen sich je Woche auf 3 Tage a 4-6 Stunden. Insgesamt hätte ich unter normalen Bedingungen 26 Arbeitsstunden in diesen 2 Wochen gesammelt. Müssen diese 26 Stunden dann auch bezahlt werden? Und wie sieht es mit der dritten Woche aus? Oder wird generell nur die Mindestarbeitszeit bezahlt? Das müssten nach meiner Recherche 10 Studen/Woche sein, da vertraglich nicht vereinbart.

Bisher gab es eine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall nicht, allerdings war ich bisher höchstens 2 Tage in Folge krank, 3 Wochen Ausfall kann ich mir aber nicht leisten. Ich bin auf das Geld dringend angewiesen und dankbar für jede eurer Antworten.

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

Für die Arbeitszeiten, für die Du eingeplant bist, hast Du Anspruch auf Lohnfortzahlung.

Für die dritte Woche: Wie sind denn Deine Arbeitszeiten in der Regel. Arbeitest Du z.B. IMMER drei Tage die Woche und es ist nur unklar, ob das Mo, Di, Mi oder Mi., Do., Fr. sein wird?

Oder hast Du auch Wochen, in denen Du gar nicht arbeitest?

Was steht denn zu den Arbeitszeiten in Deinem Vertrag?

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#2
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

Und ein persönlicher Rat noch bzgl.

Zitat:
mit dem eindeutigen Rat, auch nicht vor Ablauf dieser 3 Wochen auf eigene Faust wieder arbeiten zu gehen.


und

Zitat:
3 Wochen Ausfall kann ich mir aber nicht leisten. Ich bin auf das Geld dringend angewiesen


Noch viel weniger kannst Du Dir leisten, Deine Gesundheit dauerhaft zu schädigen, wenn Du gegen ärztlichen Rat zu früh arbeiten gehst. Krank ist krank.

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#3
 Von 
Sparkling
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von little-beagle):
Für die Arbeitszeiten, für die Du eingeplant bist, hast Du Anspruch auf Lohnfortzahlung.
Kann der Arbeitgeber diese Einplanung denn noch rückgängig machen?


Zitat (von little-beagle):
Für die dritte Woche: Wie sind denn Deine Arbeitszeiten in der Regel. Arbeitest Du z.B. IMMER drei Tage die Woche und es ist nur unklar, ob das Mo, Di, Mi oder Mi., Do., Fr. sein wird?
Mit der Zeit hat es sich so eingestellt, dass ich eigentlich immer Montags, Mittwochs und Freitags für je 4-6 Stunden arbeiten gehe, dass ist aber nirgendwo so festgeschrieben.


Zitat (von little-beagle):
Oder hast Du auch Wochen, in denen Du gar nicht arbeitest?
Kam noch nie vor.


Zitat (von little-beagle):
Was steht denn zu den Arbeitszeiten in Deinem Vertrag?
So gut wie nichts. Nur, dass der Einsatz Mo-Sa erfolgen kann und i.d.R. nicht mehr als 10 Stunden am Tag gearbeitet werden darf. Die geleisteten Stunden müssen dann in einer Liste aufgeschrieben und unterschrieben werden und werden am Ende des Monats bezahlt.


Zitat (von little-beagle):
Noch viel weniger kannst Du Dir leisten, Deine Gesundheit dauerhaft zu schädigen, wenn Du gegen ärztlichen Rat zu früh arbeiten gehst. Krank ist krank.
Danke für den Rat, ich habe auch nicht vor, vor Ablauf der AU wieder arbeiten zu gehen.

-- Editiert von Sparkling am 04.06.2018 13:56

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#4
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3092x hilfreich)

Nein, EIGENTLICH darf die Einteilung nicht mehr rückgängig gemacht werden. EIGENTLICH muss Ihr Arbeitgeber dass fallen, was sie normalerweise in der Woche verdienen wollten. Wenn Ihr Arbeitgeber sich aber nicht demgemäß verhält, dann hängt es davon ab, ob Sie klagen wollen. Sie würden mit einiger Sicherheit Recht und Geld bekommen, ob Sie danach den Job weiterhin hätten, ist halt die große Frage.

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#5
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

Ich würde erwarten, dass der Arbeitgeber eine "normale" Arbeitswoche bezahlt; also z.B. den Durchschnitt Deiner Arbeitszeiten pro Woche der letzten 12 Wochen.

Die Einteilung darf und sollte der Arbeitgeber natürlich ändern, weil DU ja nicht arbeiten kannst - den Anspruch an die Lohnfortzahlungen bzgl. dieser Zeiten, in denen Du eingeteilt bist/warst, hast Du aber trotzdem. Lt. Lohnfortzahlungsgesetz bist Du bei Krankheit so zu stellen, als seist Du nicht krank - hättest also normal gearbeitet. Hast Du eine Kopie/Foto von dem Dienstplan? Ansonsten Kollegen bitten, das mal fix für Dich abzufotografieren!

FALLS Du in einer der Wochen nun erheblich mehr arbeiten hättest sollen, würde ich es fair empfinden, sich mit dem Arbeitgeber dafür ebenfalls auf die Durchschnittsregelung zu verständigen. Einen Anspruch darauf hat der Arbeitgeber aber nicht.

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#6
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

Grade bei geringfügig Beschäftigten ist es oftmals übrigens gar kein böser Wille, sondern schlichtes Unwissen. Man darf Arbeitgeber da also durchaus mal an ihre Pflichten erinnern. :-)

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#7
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16532 Beiträge, 9305x hilfreich)

By the way:
Mit der Zeit hat es sich so eingestellt, dass ich eigentlich immer Montags, Mittwochs und Freitags für je 4-6 Stunden arbeiten gehe und 450€-Jobber passt nicht zusammen.
Selbst wenn Sie "nur" den Mindestlohn bekommen, sind Sie schon über 450€/Monat.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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