Hallo Liebe Forum-Mitglieder,
bitte um Ratschlag.Ich habe mich um einige neue Arbeitsplätze beworben. Sehr bald erhielt ich einige Einladungen zum Vorstellungsgespräch. Sicherlich wird solche Frage wie "Wann könnten Sie den bei uns anfangen?" auftauchen.
Um darauf ganz sicher vorbereitet zu sein, habe ich in meine Arbeitsvertrag, der am 17.02.2003 wirksam geworden ist, unter den Punkt Kündigung belesen. Dort steht: " Die Kündigungsfristen richten sich nach den DRK Arbeitsbedingungen/ DRK Tarifvertrag.
Dort steht bei ordentlicher Kündigung:
nach einer Beschäftigungszeit
von mehr als 1 Jahr - 6 Wochen Kündigungsfrist, von mind. 5 Jahren - 3 Monate Kündigungsfrist, von mind. 8 Jahren - 4 Monate Kündigungsfrist, von mind. 10 Jahre - 5 Monate Kündigungsfrist, von mind. 12 Jahren - 6 Monate Kündigungsfrist.
zum Schluß eines Kalendervierteljahres
DRK TV Stand August 2005
Welche Kündigungsfrist gilt für mich, wenn ich am 17.02.2003 zu arbeiten angefangen habe?
Noch bis zum 15.02.2008
6 Wochen und ab den 17.02.2008 leider schon 3 Monate oder wie?
Für eine schnelle Info wäre ich euch sehr dankbar.
mfg plexis81
Welche Kündigungsfristen gelten??
8. Januar 2008
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Frage vom 8. Januar 2008 | 18:58
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Welche Kündigungsfristen gelten??
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#1
Antwort vom 8. Januar 2008 | 19:28
Von
Status: Lehrling (1536 Beiträge, 182x hilfreich)
Hallo,
leider, oder im umgekehrten Fall wäre es für dich gut, ist es so, wie du vermutest.
Du könntest dann nur um einen Aufhebungsvertrag bitten, d.h. der AG müsste mit einer kürzeren Frist einverstanden sein!
Und jetzt?
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