Hallo, wenn ich mich nebenberuflich weiterbilden moechte durch einen Lehrgang der ca. 2 jahre dauert muss der arbeitgeber mich fuer die unterrichts und pruefungszeit unbezahlt freistellen ?
Hoffe mir kann jemand helfen.
Gruss Markus
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Weiterbildung - unbezahlt freistellen?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Wenn im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag nichts steht, warum sollte er?
wirdwerden
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Wenn du ein Hobby hast, was in deine Arbeitszeit fällt, dann wird dih dein Chef auch nicht freistellen.
Welche Branche denn?
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"Eyy, wohin......Gehn-Italien?!
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Dieses *Muss* in deiner Frage ist das Problem. Müssen im strengen Sinn - eher nein. Ob er gut beraten wäre, dich die Ausbildung machen zu lassen und dir unbezahlt frei zu geben - wahrscheinlich. Kurzum: Du solltest mit deinem AG reden und verhandeln. Denn je nachdem, worum es sich handelt, kann der AG sogar mittelbar oder unmittelbar davon profitieren. In jedem Fall wäre ein übellauniger MA kein Gewinn für die Firma.
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Ich denke ein Hobby und eine staatlich geförderter nebenberuflicher Meisterlehrgang sind zwei verschiedene paar Schuhe.
Es handelt sich um einen Logistiker mit einer abgeschlossenen Fachausbildung der nun noch den Meister oben drauf setzen möchte.
Natürlich profitiert der AG von einem grösseren Betriebswirtschaftlichen Wissen oder Fachspezifischen neu erlerntem.
Was ist jedoch wenn die Firma absolut kein Interesse daran hat das der Arbeitnehmer sich weiterbildet.
Muss ich nicht die ´Möglichkeit bekommen mich beruflich und poliisch weiterzubilden ohne Arbeitslos zu werden ?
Gruss Loki
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Wenn die Firma absolut kein Interesse daran hat, dass sich ein Mitarbeiter weiterbildet, dann muß sie ihm auch nicht entgegenkommen beim Thema Freistellung.
"Muss ich nicht die ´Möglichkeit bekommen mich beruflich und poliisch weiterzubilden ohne Arbeitslos zu werden ?"
Ja, die haben Sie, aber dafür ist nicht der Arbeitgeber zuständig.
Macht man den Meister, gibt es Meisterbafög.
Und in einigen Ländern gibt es einen Rechtsanspruch auf Bildungsurlaub zwecks politischer Weiterbildung.
http://www.meister-bafoeg.info/de/159.php
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....und neben der von hamburgerin01 genannten Zuschüsse, haben die Lehrgangsanbieter auch Kurszeiten, die sich problemlos neben der Berufstätigkeit absolvieren lassen, sogar für AN im Schichtbetrieb gibt es passende Lehrgangszeiten.
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So kenne ich es auch. Ein Betrieb braucht nun mal nicht nur Häuptlinge, sondern auch Indianer. Und als Arbeitgeber fürchtet man ja dann auch, dass jeder kommt, sich auf die eine Ausnahmegenehmigung beruft und die auch haben möchte. Ungleichbehandlung schafft immer Unruhe, ist nun mal so.
Abgesehen davon, er kann doch befristet auf Teilzeit gehen. Schon mal daran gedacht?
wirdwerden
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