Guten Abend
Bin seit langem Krank.Bin Schwerbehindert, beschäftigt seit 28 Jahren im ö.D. und soll jetzt eine Weiterbildung oder Umschulung machen. Möchte eigentlich nicht mehr dort bleiben. Also spricht alles für eine Umschulung.
Wie kann ich von meinem noch Arbeitgeber die höchste Abfindung erstreiten ohne später im Rentenalter nachteile zu haben. Ich weiß das der Arbeitgeber nichts dagegen hätte wenn ich weg wäre und darum auch Zahlungsbereit ist.Hatte einen Arbeitskollegen der bei Schwarzarbeit erwischt wurde wobei auch noch Krank geschrieben war. Er hat die fristlose Kündigung erhalten und hat vom Arbeitgeber 10.000 € bekommen als Abfindung.
Gruß Peter
Weiterbildung - Umschulung - ...
20. Januar 2012
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Frage vom 20. Januar 2012 | 17:39
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Weiterbildung - Umschulung - ...
Arbeitsrechtlicher Notfall?
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#1
Antwort vom 20. Januar 2012 | 18:12
Von
Status: Weiser (17802 Beiträge, 8069x hilfreich)
Aufgeben sollten Sie die Arbeit erst, wenn Sie eine schriftliche Kostenübernahme für eine Umschulung in den Händen halten. Kostenträger ist geklärt?
Da es keinen Rechtsanspruch auf eine Abfindung gibt, kann diese nur ein Verhandlungsergebnis sein, wenn der Arbeitgeber auch ein Interesse an dem Ende der Beschäftigung hat, oder eine Abfindung ist das Ergebnis einer Klage. Regelhaft gegen eine rechtswidrige Kündigung durch den Arbeitgeber.
Sie können Ihre Situation nicht mit der des gekündigten Kollegen vergleichen, Abfindungen werden für den Einzelfall geregelt.
Haben Sie mal den Personalrat befragt?
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