Hallo,
mein Arbeitgeber, die **********, verweigert mir nach einer ergolgreichen Hüft-OP aus vorgeschobener Fürsorge die Weiterbeschäftigung. Die behaupten einfach, ich könne meine Tätigkeit nicht mehr ausüben und zahlt auch keinen regulären Lohn mehr.
Hat jemand schon etwas ähnliches erlebt?
-- Editiert von Moderator am 15.06.2018 20:48
Weiterbeschäftigung wird nach Krankheit verweigert
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
ZitatHat jemand schon etwas ähnliches erlebt? :
Ja Nein Vielleicht. Falsche Frage für hier.
Zum Arbeitsgericht gehen und klagen.
Einfach klagen
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Ganz praktisch: Wenden Sie sich an die Rechtsantragsstelle des Arbeitsgerichts und der Rechtspfleger vor Ort wird die Klage für Sie formulieren.
Sie haben das Recht, wie vertraglich vereinbart beschäftigt und dann natürlich auch bezahlt zu werden.
Dafür sollten Sie aber nachweisbar Ihre Arbeitskraft anbieten, was Sie auch durchaus per Einschreiben tun dürfen. Wenn der Arbeitgeber Sie nicht arbeiten lässt, ist er im Annahmeverzug und schuldet Ihnen deshalb das Gehalt.
Wieso hab ich hier das Gefühl, dass wir nur einen Teil des Sachverhalts wissen? Wir haben in so großen Unternehmen Betriebsärzte, die sich den Betroffenen anschauen. Und, wir wissen nicht, welcher Job da vom Fragesteller ausgeübt wurde. Da hat der Arbeitgeber eventuell auch im Rahmen seiner Fürsorgepflicht gehandelt. Es fehlen einfach zu viele Infos.
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