Weiterbeschäftigung wird nach Krankheit verweigert

15. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
Berni-123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Weiterbeschäftigung wird nach Krankheit verweigert

Hallo,

mein Arbeitgeber, die **********, verweigert mir nach einer ergolgreichen Hüft-OP aus vorgeschobener Fürsorge die Weiterbeschäftigung. Die behaupten einfach, ich könne meine Tätigkeit nicht mehr ausüben und zahlt auch keinen regulären Lohn mehr.

Hat jemand schon etwas ähnliches erlebt?

-- Editiert von Moderator am 15.06.2018 20:48

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Zitat (von fb493070-71):
Hat jemand schon etwas ähnliches erlebt?


Ja Nein Vielleicht. Falsche Frage für hier.

Zum Arbeitsgericht gehen und klagen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
DumitruKurier
Status:
Praktikant
(622 Beiträge, 154x hilfreich)

Einfach klagen

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Ganz praktisch: Wenden Sie sich an die Rechtsantragsstelle des Arbeitsgerichts und der Rechtspfleger vor Ort wird die Klage für Sie formulieren.
Sie haben das Recht, wie vertraglich vereinbart beschäftigt und dann natürlich auch bezahlt zu werden.
Dafür sollten Sie aber nachweisbar Ihre Arbeitskraft anbieten, was Sie auch durchaus per Einschreiben tun dürfen. Wenn der Arbeitgeber Sie nicht arbeiten lässt, ist er im Annahmeverzug und schuldet Ihnen deshalb das Gehalt.

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38352 Beiträge, 13981x hilfreich)

Wieso hab ich hier das Gefühl, dass wir nur einen Teil des Sachverhalts wissen? Wir haben in so großen Unternehmen Betriebsärzte, die sich den Betroffenen anschauen. Und, wir wissen nicht, welcher Job da vom Fragesteller ausgeübt wurde. Da hat der Arbeitgeber eventuell auch im Rahmen seiner Fürsorgepflicht gehandelt. Es fehlen einfach zu viele Infos.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.723 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.878 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen