Weinhachtsgeldzurückzahlung bei KÜndigung??

9. Januar 2004 Thema abonnieren
 Von 
MareikeD
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Weinhachtsgeldzurückzahlung bei KÜndigung??

Hallo,

meine Frage ist: Ich habe meinen Chef im Dezember gesagt, das ich zum 31.03.04 die Praxis verlasse und das er Im Januar oder Februar meine schriftliche Kündigung bekommt.
Jetzt meinte mein Chef zu mir, das er von mit das Weihnachtsgeld in voller Höhe zurück haben will.

Weihnachtsgeld bzw Urlaubsgeld sin freiwillige Leistungen des Arbeitgebers. es Besteht kein genrelle Anspruch daruf. Wird zum 15.11 des laufendenJahres eine Weihnachtsgratifikation gezahlt, muß diese in volle Höhe zurückgezahlt werden, wenn das Arbeitsverhältnis von seitens des Arbetinehmers vor dem 31.12. des laufenden und vor dem 31.03 des kommenden Jahres beendet wird.

Meine Frage ist:
Muß ich meinen Chef überhaupt das Weihnachtsgeld zurückbezahlen weil mein Arbeitsverhältnis bis einschließlich 31.03. läuft?
Fals ja, bekommt er es Brutto oder Netto?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
banneduser
Status:
Schüler
(156 Beiträge, 208x hilfreich)

Hallo MareikeD,
Du bist wahrscheinlich über Doe Mitteilung von Deinem Cheff entsetzt aber auch oich habe das gleiche vor vielen Jahren erlebt als ich sogar im Öffentlichen Dienst zum 31.03. eines bestimmten Jahres gekündigt hatte.
Es wurde mir das gesamte Weinachtsgeld vom letzen Einkommen abgezogen.

Du kannst Dich ja noch einmal bei einem Anwalt erkundigen und vor allem da auch Deinen Arbeitsvertrag mitnehmen.

Kannst Du nicht auch etwas später dann zum 01.04.2004 oder 15.04.2004, also nur gering wenige Tage später auch kündigen?
Dann dürftest Du meiner Auffassung nach wohl das Weinachtsgeld auch behalten.

Viel Erfolg und Glück



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