Hallo,
endlich habe ich ein gute Stelle in Berlin erhalten.
Mein Problem ist nur, dass ich das Weihnachtsgeld evtl.
zurückzahlen muss.
Im Arbeitsvertrag steht:
"Eine gewährte Weihnachtsgratifikation ist zurückzuzahlen, wenn der Mitarbeiter aufgrund eigener kündigung, die nicht aus wichtigem Grund erfolgt, oder aufgrund außerordentlicher, verhaltensbedingter oder personenbedingter Kündigund der Firma vor dem 31.03 des auf die Auszahlung folgenden Kalenderjahres ausscheidet, sofern die Gratifikation eine Monatsvergütung nicht übersteigt. Eine gewährte Weihnachtsgratifikation ist zurückzuzahlen, wenn der Mitarbeiter aufgrund eigener Kündigung, die nicht aus wichtigem Grund erfolgt, oder aufgrund außerordenlicher, verhaltensbedingter oder personenbedingter Kündidung der Firma vor dem 30.06 des auf die Auszahlung folgenden Kalenderjahres ausscheidet, sofern die Gratifikation ein aber nicht zwei Monatsvergütungen übrsteigt. Eine gewährte urlaubsgratifikation ist zurückzuzahlen, wenn der Mitarbeiter aufgrund eigener Kündigung, die nicht aus wichtigem Grund erfolgt, oder aufgrund außerordentlicher, verhaltensbedingter oder personenbedingter Kündigung der Firma vor dem 30.09 des urlaubsjahres oder, sofern die Gratifikation eine Monatsvergütung übersteigt, vor dem 31.12 des Urlaubsjahres ausscheidet."
Wir möchten jetzt wieder nach Berlin ziehen, da meine Lebenspartnerin hier in Passau keine beruflichen Chancen mehr hat. In Berlin hat sie viel mehr Möglichkeiten.
Meine Frage wäre daher:
1) Wann und zu welchem Datum kann ich kündigen, so dass ich die Weihnachstgratifikation nicht zurückzahlen muß.
2) Wenn ich sie zurückzahlen muss, dann Netto oder Brutto?
Vielen Dank für Eure Hilfe.
Gruß
Heiko Priebe
Weihnachtsgeld zurückzahlen bei Kündigung?
11. Januar 2004
Thema abonnieren
Frage vom 11. Januar 2004 | 15:48
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Weihnachtsgeld zurückzahlen bei Kündigung?
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#1
Antwort vom 11. Januar 2004 | 17:38
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Hallo,
ich denke, ich habe da eine Antwort selbst gefunden. Eine kurze Überprüfung im Internet ergab, das wenn ich noch bis zum 31.03.03 arbeite, das Geld nicht zurück zahlen muss.
Sprich ich kündige zum 31.03.03 und das Problem sollte behoben sein, oder?
Zeitpunkt der Kündigung ist nicht relevant, nur der Ausstiegstermin.
Liege ich hier richtig?
MFG
Heiko Priebe
#2
Antwort vom 12. Januar 2004 | 09:38
Von
Status: Schüler (414 Beiträge, 46x hilfreich)
Hallo Heike,
Ich denke, wenn Deine Gratifikation eine Monatsvergütung nicht übersteigt, dann besagt das schon Dein Arbeitsvertrag.
Der Zeitpunkt, also wann du deinen AG von der Kündigung unterrichtest, ist nur für die Frist zum 31.03.04 (nicht 03) relevant.
Und jetzt?
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