Weihnachtsgeld: Anspruch b. Kündigung/Rückzahlung

10. November 2013 Thema abonnieren
 Von 
Marc11
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Weihnachtsgeld: Anspruch b. Kündigung/Rückzahlung

Hallo,

ich werde fristgerecht (bis Monatsende November 2013) zum 01.02.2014 bei meinem Arbeitgeber kündigen. Laut Arbeitsvertrag bekomme ich Weihnachtsgeld. Hier ein Auszug:

"Vergütung":
Die monatliche Bruttovergütung beträgt xx Euro.
Die Vergütung wird jeweils am Ende eines Monats gezahlt.
Zusätzlich wird ein Weihnachtsgeld i.H. der monatlichen Bruttovergütung am Ende des Monats November gezahlt.

Die Zahlung von etwaigen Sondervergütungen (Gratifikationen, Urlaubsgeld, Prämien etc.) erfolgt in jedem Einzelfall freiwillig und ohne Begründung eines Rechtsanspruchs für die Zukunft.

"Kündigungsfristen":
Eine Kündigung ist unter Einhaltung einer Frist von zwei Monaten zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats zulässig.

Meine Frage lautet nunmehr:

1. Wenn ich kündige, erhalte ich doch noch mein Weihnachtsgeld im November 2013 vom Arbeitgeber?

2. Zurückzahlen muss ich das Weihnachtsgeld doch nicht, da keine Rückzahlungsklausel existiert, oder?

Über Antworten wäre ich dankbar
Heiko

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1264x hilfreich)

Ich vermute stark, dass die Firma dir das Weihnachtsgel nicht ausbezahlen wird.
Ein Hinweis ist die Betonung der Freiwilligkeit der Sonderleistungen, was meines Wissens übrigens bei jeder Auszahlung zu wiederholen wäre, doch ansonsten ist die Sache durchaus etwas kniffelig: Handelt es sich um eine Gratifikation für das vergangene Jahr oder um Motivation für das kommende? Oft gibt es deswegen ergänzende Bestimmungen, etwa einen Stichtag wie im TVöD oder eben eine Klausel, dass die Zusage nur für ungekündigter Arbeitsverhältnisse gilt.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Marc11
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,

1. Es existiert kein Tarifvertag o.ä. und auch keine weiteren Angaben über Weihnachtsgeld in meinem Arbeitsvertrag - ansonsten hätte ich diese hier aufgeführt.
2. Ich bin auch nicht im Öffentlichen Dienst tätig.

Zum besseren Verständnis habe ich die o.g. Passagen extra 1:1 von meinem Arbeitsvertrag aufgeführt. Es gilt doch hier zu beachten, dass da steht: "Zusätzlich wird ein Weihnachtsgeld i.H. der monatlichen Bruttovergütung am Ende des Monats November gezahlt."

Die Passage über "etwaige Sonderzahlungen..." betrifft doch gar nicht die o.g. Passage über "Zusätzlich wird ein Weihnachtsgeld... ." Hier wird explizit "Weihnachtsgeld" aufgeführt und nicht "Gratifikation".

Heiko




-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12331.05.2016 15:25:27
Status:
Praktikant
(597 Beiträge, 527x hilfreich)

Auch mit Freiwilligkeitsvorbehalt kann der AG nicht einzelnen Beschäftigten die Auszahlung verweigern.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.566 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.827 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen