Wechsel Ausbildungsbetrieb

9. Oktober 2015 Thema abonnieren
 Von 
Granny Smith
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Wechsel Ausbildungsbetrieb

Hallo,

ich habe vor, meinen Ausbildungsbetrieb zu wechseln, da mir in meinem aktuellen Betrieb kaum
wichtige Ausbildungsinhalte vermittelt werden und ich nur Hilfsarbeiten ausführe.
Außerdem raucht mein Chef ca. 2 Schachteln Zigaretten pro Tag im Büro.
Ich habe auch schon einen super Betrieb gefunden. Nächste Woche werde ich den Ausbildungsvertrag unterschreiben.
Wie muss ich das jetzt mit der Kündigung regeln?
Ich dachte immer ich kann mit 4 Wochen Kündigungsfrist zum 15. bzw zum Monatsende ordentlich kündigen.
Ich habe jetzt allerdings gelesen, dass man einen Ausbildungsvertrag nach Ende der Probezeit nur fristlos oder mit Aufhebungsvertrag kündigen kann. Eine ordentliche Kündiung ist nur möglich, wenn ich den Beruf wechsle?
Ist das so richtig? Wie gehe ich jetzt weiter vor. Ich weiß nicht ob mein Chef einem Aufhebungsvertrag zustimmt.

Ich hoffe hier kann mir jemand weiterhelfen.
Danke

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8406 Beiträge, 3769x hilfreich)

Zitat:
Ich habe jetzt allerdings gelesen, dass man einen Ausbildungsvertrag nach Ende der Probezeit nur fristlos oder mit Aufhebungsvertrag kündigen (Kündigung Arbeitsvertrag Arbeitnehmer ) kann. Eine ordentliche Kündiung ist nur möglich, wenn ich den Beruf wechsle? Ist das so richtig?


Korrekt: Falls der Chef einem Aufhebungsvertrag nicht zustimmt, bleibt dir die Möglichkeit der fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund (§ 22 BBiG Abs. 2).

Die Kündigung muss schriftlich erfolgen (unter Angabe der Gründe) und zugehen, dann bist du frei für den neuen Vertrag.

Gründe hast du ja:
Zitat:
kaum wichtige Ausbildungsinhalte vermittelt werden und ich nur Hilfsarbeiten ausführe.
Außerdem raucht mein Chef ca. 2 Schachteln Zigaretten pro Tag im Büro.

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#2
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Die Gründe halte ich nicht für ausreichend. Ganz einfach, weil beide Punkte auch innerhalb eines Ausbildungsverhältnisses zu klären wären. Wegen der fehlenden Ausbildungsinhalte kann man sich an die zuständige Kammer wenden, dort ist jemand für Azubis zuständig.
Gegen das Rauchen gibt es das Nichtraucherschutzgesetz. Eine Klage wäre hier ein Selbstgänger.

Wie wäre es, wenn Sie dem Arbeitgeber einfach erklären, dass Sie in Zukunft nicht mehr bereit sind, passiv mitzurauchen? Ich kann mir vorstellen, dass er dann doch ganz gerne einen Aufhebungsvertrag unterschreibt.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8406 Beiträge, 3769x hilfreich)


Ob die Gründe ausreichen kann man natürlich diskutieren: "Wichtiger Grund" für die Kündigung bedeutet, dass der kündigenden Seite "unter Abwägung aller Umstände nicht zuzumuten ist, das Ausbildungsverhältnis fortzusetzen."

Mann kann versuchen, die Situation zu korrigieren (Hinweis auf Nichtraucherschutz, Einforderung der vertraglichen Pflichten des Ausbildenden....), aber ganz nüchtern betrachtet, handelt es sich hier eher um einen Kleinbetrieb, der den Azubi nicht aufgrund der Fachkräftesicherung einstellt.

Was der AG hier falsch macht, bedarf keiner vorangehenden Anmahnung. Er verstößt wissentlich gegen bestehende Gesetze, in dem er seinen Mitarbeiter einqualmt und die Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nicht erfüllt.

Fakt ist, dass man gegen einen "reisenden" Azubi keine Handhabe hat, noch nicht einmal bei geringfügigen Problemen.




-- Editiert von HeHe am 09.10.2015 12:59

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