Was zählt? Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag

20. Oktober 2003 Thema abonnieren
 Von 
Christian Michel
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 0x hilfreich)
Was zählt? Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag

Hallo Leute,

mal ne kleine Frage:

Ich hab im Januar einen Arbeitsvertrag unterschrieben, der mir u.a Weihnachtsgeld und eine Frühe Leistungsbeurteilung zusagt.

Ungefähr zur selben Zeit kam ein Tarifvertrag für unser Unternehmen, wonach ich durch meinen Zeitvertrag (bis 31.12.03) keinen Anspruch auf Weihnachtsgeld, und auch erst Anspruch auf die für mich äusserst Vorteilhafte Leistungsbeurteilung nach 6 (lt. AV 3 Monate) Monaten zum Zuge kommt.

Nun meine Frage, was gilt?

Der für mich wesentlich schlechtere Tarifvertrag oder der von mir Unterschriebene Arbeitsvertrag? Ich habe ausser dem Arbeitsvertrag keinerlei andere Dokumente unterschrieben.

Danke im Vorraus

Christian

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
MCNeubert
Status:
Lehrling
(1337 Beiträge, 258x hilfreich)

Zum positiven für den AN kann vom Tarifvertrag immer abgewichen werden - es gilt also der individuell vereinbarte Vertrag.

Gruß
MCNeubert

-----------------
"michael@neubert.com
www.MCNeubert.de"

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#2
 Von 
Christian Michel
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi McNeubert,

danke schonmal für die Antwort. Haben sie das vielleicht irgentwo schriftlich dokumetiert, oder ähnlich verankert?

Grüsse

Christian Michel

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#3
 Von 
GeBo
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 1x hilfreich)

§ 4 Absatz 3 Tarifvertragsgesetz:

Abweichende Abmachungen sind nur zulässig, soweit sie durch den Tarifvertrag gestattet sind oder eine Änderung der Regelungen zugunsten des Arbeitnehmers enthalten.

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#4
 Von 
HeiMo
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 0x hilfreich)

Allgemein gilt im Arbeitsrecht das "Günstigkeitsprinzip"(=Aussage GeBo), d.h. wenn in 2 verschiedenen Verträgen oder Gesetzen etwas unterschiedliches geregelt ist, kann sich der Arbeitnehmer (fast) immer das beste für ihn heraussuchen. In deinem Fall dürfte dies wohl zutreffen.

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