Hallo,
in einem Prozeß vor dem Arbeitsgericht ist Mitte Dezember 2013 ein Urteil ergangen. Bis heute fehlt jedoch die Urteilsbegründung. Sind solche langen Wartezeiten normal?
LG
Biberburg
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Wartezeit Urteilsbegründung
19. Februar 2014
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Frage vom 19. Februar 2014 | 22:49
Von
Status: Frischling (12 Beiträge, 0x hilfreich)
Wartezeit Urteilsbegründung
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#1
Antwort vom 20. Februar 2014 | 12:23
Von
Status: Senior-Partner (6997 Beiträge, 3920x hilfreich)
Nicht ungewöhnlich. Nach 5 Monaten seit Verkündung müssen die Gründe aber vorliegen. Sonst kann allein deswegen Berufung eingelegt werden.
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