Warenverräumung

7. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
Reinhard Baust
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 7x hilfreich)
Warenverräumung

Ich arbeite als Verräumer in einem Getränkeeinzelhandel 2mal wöchentlich.........
Pro Stunde werden mir 5.-Euro Brutto bezahlt ......Ist dies nicht sittenwidrig ?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17378 Beiträge, 6471x hilfreich)

ich sage es mal so: du verdienst wahrscheinlich besser, wenn du putzen gehst. für das flaschenaufräumen bekommst du nicht gerade viel. ob aber fünf euro 'sittenwidrig' sind, lässt sich nicht anhand dieser angabe beurteilen. dazu müsste festgestellt werden, welcher betrag für diese arbeit sitte wäre, also der übliche lohn. und wenn der von deinem dramaitsch nach unten abweicht, wäre er sittenwidrig.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119616 Beiträge, 39755x hilfreich)

Grundsätzlich gilt:
Es gibt keinen generellen gesetzlichen Mindestlohn in Deutschland. Wenn du also den Vertrag für 5 EUR unterschrieben hast, haben den beide Seiten einzuhalten.
Du kannst nachverhandeln, wenn es nicht mehr gibt hast du Pech. Dann muss man sich was besser bezahltes suchen und kündigen.



Das gleiche Problem hattes du doch schon hier
24.10.2010 15:44
http://www.123recht.net/Kein-Arbeitsvertrag-__f266951.html

und hier
24.05.2010 21:27
http://www.123recht.net/Sittenwidriger-Lohn-__f233339.html


Wenn es immer noch der gleiche Arbeitsplatz ist, muss ich sagen es ist reichlich sinnlos alle paar Monate hier nachzufragen ob der Lohn zu niedrig ist.
Da würdest du tätsächlich besser mal beim Chef nachfragen.

Wenn es der dritte Job wäre, müsste man die Strategie bei der Lohnverhandlung grundlegend überdenken ...




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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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