Wann ist ne mündliche fristlose Kündigung wirksam?

28. September 2010 Thema abonnieren
 Von 
tobla
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
Wann ist ne mündliche fristlose Kündigung wirksam?

Hallo!
Ich bin bei meinem Vater angestellt(gewesen). Am Sonntag habe ich telefonisch
nach einer kleinen Diskussion meine "fristlose Kündigung" erhalten.Da ich es satt bin, von einem 83jährigen vergesslichen Patriach aber " alles können und nur er hat alles gemacht " diffamiert zu werden vor meinen Kollegen, wurde die Kündigung innerlich von mir angenommen.Am Montag bin zum Arbeitsamt und habe mich "arbeitssuchend" gemeldet. Dort konnte man mir nicht sagen, ob ich noch in die Firma gehen soll oder nicht-es komme ja die Kündigung schriftlich.
Heute erhalte ich eine Abmahnung wegen unentschuldigenden Fehlens am Montag.
Somit wird wieder versucht, die Kündigung zu revidieren und einfach als nicht vorhanden dazustellen.
Die Papiere habe ich aber per Einschreiben ihm heute zugeschickt, um die Fragebögen des Arbeitsamtes ausfüllen zu lassen.
Unsere Löhne erhalten wir nun immer später und dann nur in Abschlägen.Inzwischen liegen schon wieder 6 Wochen hinterher.Ich habe die gesamte Entwicklung einer Digitaltechnik für med.Geräte gemacht.

Wir könnten inzwischen bestens arbeiten,denn der "Alte"ist so starrsinnig", das nun plötzlich wieder alte Werte aus den Fünfzigern wichtig sind.
Ich werde auf jeden Fall eine Kündigungssschutzklage anstrengen.

Aber nun meine Frage:

Ist die Kündigung sofort wirksam?
Muss ich noch in den Betrieb und mir verbale Ergüsse gefallen lassen?

Ich freue mich auf Eure Antworten.

tobla


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"sistem"

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5 Antworten
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#1
 Von 
guest-12329.09.2010 11:13:58
Status:
Beginner
(104 Beiträge, 74x hilfreich)

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#2
 Von 
tobla
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke-das wollte ich ansich nicht wissen-ich wollte wissen, wie ich mich verhalten soll.

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"sistem"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12329.09.2010 11:13:58
Status:
Beginner
(104 Beiträge, 74x hilfreich)

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#4
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

die arbeitsrechtlichen von den privaten verwicklungen zu trennen, ist in deinem fall nicht wirklich leicht. dein vater verhält sich als arbeitgeber, wenn er dir jetzt eine abmahnung schickt. also: mündliche kündigung iss nich ;-) - du kannst es jetzt auf eine kündigung anlegen, oder aber du gehst hin. was du dir nicht unbedingt bieten lassen must, sind 'ergüsse' irgendwelcher art. ich glauönnbe aber, dass nur du selbst diese (ver)spannungen bearbeiten kannst. wenn du deinen frieden mit dem alten herrn willst, könntest du fachliche hilfe eines gesprächstherapeuten brauchen.

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"... nach bestem Wissen :) .
"Das ganze Leben ist ein Quiz ...""

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#5
 Von 
guest-12307.12.2010 09:31:39
Status:
Lehrling
(1193 Beiträge, 926x hilfreich)

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