Hallo,
Gleich vorab, ich habe nicht vor, mich arbeitslos zu melden, sondern habe vor kurzen den Job gewechselt und möchte nur wissen, was im Falle eines Falles passieren würde, wenn diese mir innerhalb der Probezeit
kündigen.
Da ich noch nie staatliche Bezüge bezogen, daher kenne ich mich mit dem Thema nicht so gut aus.
Ich habe bis vor kurzem studiert und hatte während dieser Zeit einen Nebenjob mit Aribetslosenversicherung und allem.
Dort war ich 14 Monate tätig ( insgesmat 4 Jahre, ich war aber bzwischendurch im Ausland) und hatte ein Nettogehalt von durchschnittlich 900€. War eben nur ein Nebenjob.
Nun kündige ich dort, da ich ein neues Jobangebot habe.
Nun ist es ja bei dem neuen Arbeitgeber so, dass diese mit innerhalb der ersten 6 Monate kündigen können.
Ich verdiene dort Netto 1400 (bei 30 Stunden).
Welchen Anspruch hätte ich, wenn diese mir nach 1 oder 2 Monaten kündigen würden?
Wie berechnen sich da die 60%?
Hartz4 ist für mich keine Option, wenn überhaupt dann nur übergangsweise das Arbeitslosengeld 1.
Mein Freund meinte aber, dass ich aufgrund des geringen Gehaltes in den letzten 12 Monaten direkt Hartz4 bekommen würde.
Stimmt das?
Denn ich habe noch etwas zur Seite gelegt und will deswegen garkein Hartz 4.
Wie gesagt ist das eine theoretische Situation, ich möchte mich da aber gerne absichern.
Vielen Dank schonmal!!
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Wann bekommt man Arbeitslosengeld 1?
26. Juni 2012
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Frage vom 26. Juni 2012 | 19:43
Von
Status: Beginner (75 Beiträge, 17x hilfreich)
Wann bekommt man Arbeitslosengeld 1?
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#1
Antwort vom 26. Juni 2012 | 20:55
Von
Status: Bachelor (3142 Beiträge, 3485x hilfreich)
xxx
-- Editiert hamburger-1910 am 26.06.2012 20:59
#2
Antwort vom 26. Juni 2012 | 20:58
Von
Status: Bachelor (3142 Beiträge, 3485x hilfreich)
Rahmenfrist: 12 Monate in den letzten 2 Jahren
Bemessungsentgelt: Durchschitt des letzten Jahres (mind. 150 Tage) = tägliches Durchschnittsentgelt
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#3
Antwort vom 27. Juni 2012 | 12:48
Von
Status: Unbeschreiblich (32890 Beiträge, 17271x hilfreich)
60 % kriegen Sie effektiv nicht, denn Sie erhalten 60 % eines fiktiven Nettogehaltes, was real dann eher 50 % sind. Alg 2 könnten Sie zusätzlich beantragen, müssen Sie aber logischerweise nicht. Nach 3 Monaten in dem neuen Job würden Sie etwa 500 bis 550 Euro erhalten.
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