Vorgesetzten direkt verklagen?/ Datenschutz?

10. Januar 2014 Thema abonnieren
 Von 
guest-12307.06.2014 15:23:09
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)
Vorgesetzten direkt verklagen?/ Datenschutz?

Kann man als Angestellter Vorgesetzte direkt verklagen? Also nicht über das Unternehmen sondern quasi als Privatperson, wenn diese als „Unternehmer vor Ort" eingesetzt wurden. Aufgrund von Nichteinhaltung von gesetzlichen Ruhezeiten und Arbeitszeiten, die jenseits von Gut und Böse sind. Selbstverständlich wurden diese auch nicht bezahlt. Ich spreche hier von Arbeitszeiten in Höhe von über 250Std /Monat.

Dürfen Vorgesetzte eine Arbeitszeit von täglich 10Std + Fahrtzeit (von bis zu 3 Std) anordnen wenn diese, ganz wichtig(!), über den Zeitraum von MEHR als 12 Monaten geht?


Wie ist es wenn man in einem Unternehmen arbeitet und die Standardklausel über Datenschutz unterschrieben hat. Würde man sich strafbar machen, wenn man sich mit brisanten Fakten an die Öffentlichkeit wendet? Es sind Fakten, die auch durch mehrere Zeugenaussagen bestätigt werden können, da sich diese u.a. nicht mehr im Unternehmen befinden.

Ist eine solche Klausel des Datenschutzes aufgehoben wenn es sich dabei um Straftaten handelt?

Vielen Dank im Voraus für die Infos!

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16455 Beiträge, 9278x hilfreich)


quote:<hr size=1 noshade>Kann man als Angestellter Vorgesetzte direkt verklagen? Also nicht über das Unternehmen sondern quasi als Privatperson, wenn diese als „Unternehmer vor Ort" eingesetzt wurden. Aufgrund von Nichteinhaltung von gesetzlichen Ruhezeiten und Arbeitszeiten, die jenseits von Gut und Böse sind. Selbstverständlich wurden diese auch nicht bezahlt. Ich spreche hier von Arbeitszeiten in Höhe von über 250Std /Monat. <hr size=1 noshade>

Nein. Der Vorgesetzte ist nicht der Arbeitgeber, sondern die Firma.

quote:<hr size=1 noshade>Dürfen Vorgesetzte eine Arbeitszeit von täglich 10Std + Fahrtzeit (von bis zu 3 Std) anordnen wenn diese, ganz wichtig(!), über den Zeitraum von MEHR als 12 Monaten geht? <hr size=1 noshade>

Wenn du mit "täglich" meinst "von Montag bis Sonntag", dann nein. Sonst kommt es darauf an, an wie vielen Tagen die 10 Std. gearbeitet werden, und was mit den anderen Tagen los ist (frei, weniger Stunden, ...). Eine Arbeitszeit von 10 Std. plus Fahrzeit ist nicht grundsätzlich verboten.

quote:<hr size=1 noshade>Wie ist es wenn man in einem Unternehmen arbeitet und die Standardklausel über Datenschutz unterschrieben hat. Würde man sich strafbar machen, wenn man sich mit brisanten Fakten an die Öffentlichkeit wendet? Es sind Fakten, die auch durch mehrere Zeugenaussagen bestätigt werden können, da sich diese u.a. nicht mehr im Unternehmen befinden. <hr size=1 noshade>

Strafbar: nein.
Aber Ärger mit dem Arbeitgeber wäre dann wohl nicht zu vermeiden.

quote:<hr size=1 noshade>Ist eine solche Klausel des Datenschutzes aufgehoben wenn es sich dabei um Straftaten handelt? <hr size=1 noshade>

Dass der Arbeitgeber dich dann wohl loswerden will, liegt auf der Hand. Klausel hin oder her.




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"
Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

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#2
 Von 
guest-12307.06.2014 15:23:09
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo danke für die schnelle Antwort.

also ich dachte, da meine Chefin ja dann als "Unternehmer vor Ort" beschäftigt ist, dass man sie auch direkt verklagen könnte.

Arbeitszeit ist von mo-fr täglich mind. 10 Std.; inkl. Fahrtzeiten an zwei/drei Tagen die Wochen mind. 12-14std
ü-Std. Ausgleich gibt es keinen. Bezahlung erfolgt für eine normale Vollzeit-Angestellte


eine frage noch zu der Klausel. wozu gibt es denn die Datenschutz Klausel, dass man sich dritten gegenüber nicht äußern darf über interne Vorgänge und ähnliches, wenn man hierfür nicht strafrechtlich belangt werden kann?

ganz liebe grüße :)

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#3
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1264x hilfreich)

Der Grundsatz lautet, dass man erst alle Wege innerhalb des Unternehmens gegangen sein muss, bevor man an die Öffentlichkeit gehen kann - das gilt sowohl für die Verstöße gegen arbeitsrechtliche Vorschriften als auch für diese Interna, die gegebenenfalls strafrechtlich relevant sein mögen. Und es bleibt dabei, dass du ganz klar das Risiko läufst, deinen Arbeitsplatz zu verlieren. Den nach wie vor aktuellen und populären Fall liefert Snowden.

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#4
 Von 
guest-12307.06.2014 15:23:09
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo blaubär,

das würde bedeuten, wenn ich bis an die oberste Instanz gehen würde und diese die missstände nicht abstellt, dann könnte ich mich an die Öffentlichkeit wenden)

arbeitsplatzverlust ist hierbei schon miteinkalkuliert

viele grüße
silvi



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#5
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1264x hilfreich)

Es gab letztes Jahr den Fall, dass jemand bis zum europäischen Menschenrechtsgerichtshof geklagt hat. Diese Person hatte sich wegen Verletzungen der Art, wie du sie beschreibst, an die Öffentlichkeitigkeit gewandt gehabt und war gekündigt worden - zu Unrecht, wie das Gericht feststellte. Aber ich kriege nicht mehr zusammen, worum genau es sich gehandelt hat, doch es war schon außerordentlich heftig und sie hatte versucht, das Problem im Betrieb zu klären. Gleich wohl kein Freibrief für Whistleblower.

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#6
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1264x hilfreich)

Gesucht und gefunden

www.heise.de/newsticker/meldung/Europaeischer-Menschenrechtsgerichtshof-schuetzt-Whistleblower-1283396.html

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