Vorerst fristgerechte kündigung

28. September 2018 Thema abonnieren
 Von 
guest-12329.09.2018 05:14:46
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Vorerst fristgerechte kündigung

Hallo Forenmitglieder, kennt jemand den Begriff 'vorerst fristgerechte Kündigung'! Was ist das? Ich kenne nur eine fristgerechte oder eine fristlose Kündigung. Also was zum Kuckuk ist eine vorerst fristgerechte Kündigung.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119975 Beiträge, 39811x hilfreich)

Zitat (von Azu1970):
Also was zum Kuckuk ist eine vorerst fristgerechte Kündigung.

vorerst: zunächst einmal, fürs Erste
Quelle: duden.de


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17424 Beiträge, 6484x hilfreich)

... wenn es ein 'vorerst' gibt, könnte noch etwas anderes folgen - auf die fristgerechte noch eine fristlose Kündigung?
Würde allerdings nur funktionieren, wenn AG die Fristlose binnen vierzehn Tagen nach Kenntnis des zugrunde liegenden Sachverhalts ausspricht.

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#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Es ist völlig egal, welche irritierenden Begriffe ein Arbeitgeber in seine Kündigung einbaut. "Vorerst fristgerecht" ist einfach Quatsch. :crazy:

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

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