Voraussetzung für Erwerbsunfähigkeitsrente?

3. Juni 2009 Thema abonnieren
 Von 
Unterhaltszahler2009
Status:
Beginner
(102 Beiträge, 7x hilfreich)
Voraussetzung für Erwerbsunfähigkeitsrente?

Hallo!

Wer kennt sich mit den Voraussetzungen für Erwerbsunfähigkeitsrente aus.
Zum Hintergrund der Frage:

Meine Exfrau ( wir sind seit 2,5 Jahren geschieden ) kam jetzt neuerdings auf den Trichter von mir Unterhalt wegen Krankheit zu verlangen. Es wurde im Februar durch die ARGE ein Gutachten über die Arbeitsfähigkeit meiner Ex in Auftrag gegeben. Das Gutachten sagt jetzt aus, das sie sufgrund psychischer Probleme nicht mehr wie drei Stunden am Tag arbeiten kann. Es steht aber auch darin, das diese Problematik wahrscheinlich innerhalb eines halben Jahres, bei Inanspruchnahme einer Psychologischen Behandlung, abgeklungen ist.

Kann meine Ex Erwerbsunfähigkeitsrente bekommen?

Vielen Dank im Vorraus für eine Beantwortung.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

Unterhaltsrecht ist doch offenkundig nicht Arbeitsrecht.

:forum:

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#2
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

quote:
Unterhaltsrecht ist doch offenkundig nicht Arbeitsrecht.


Erwerbminderungs srente ist im Sozialgesetzbuch VI geregelt, also eher Sozialrecht .

Hier Klicken.

MfG

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

.. @ venotis
der mann fragt, ob seine frau eu-rente bekommen kann, weil er fürchtet, dann unterhalt zahlen zu müssen. also von hinten durch die brust ins auge. ob seine es die eu-rente bekommt, ist ihre sache, ob er unterhaltspflichtig wird, sein. deswegen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@blaubär

tja, wenn die ex erwerbsunfähig würde, die rente zu niedrig wäre, dann hätte der te ein lebenslanges vergnügen mit den zahlungen...

@unterhaltzahler

wenn die arge das schon so begutachtet, stehen die chancen für deine ex sehr gut. mithin für dich schlecht. s.o.

im übrigen: @venotis hat rech: :forum:

sunbee

-----------------
"Meine Beiträge stellen lediglich eine persönliche Meinung dar und sind keine Rechtsberatung.
"

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Unterhaltszahler2009
Status:
Beginner
(102 Beiträge, 7x hilfreich)

Hallo und schönen Dank für eure Bemühungen.

@ BLAUBÄR
Es ist richtig, ich möchte keinen Unterhalt für meine Ex zahlen. Aber leider kennst du nicht die ganze Geschichte, denn dann würdest du wahrscheinlich zu der selben Entscheidung kommen. Hier nur einmal ein paar Auszüge aus den letzten drei Jahren: Kinder wurden von meiner Ex manipuliert und das obwohl Gericht, Jugendamt und Rechtsanwälte der Kinder dieses festgestellt hatten. Es wurde aber ncihts getan/ brutaler Überfall auf meine neue Frau / Beschwerden und Anschuldigungen bei meinem Arbeitgeber / mehrere unbegründete Strafanzeigen gegen mich. Das sind nur einige Auszüge und Kurzbeschreibungen der Verhaltensweise meiner Ex. Meine Ex lebt in einem ca. 160 qm großen Haus, macht Urlaub in dem in der Ehe angeschafften Wohnwagen zusammen mit unserem Boot und fährt eines der in der Ehe angeschafften Fahrzeuge. So sie kann nicht arbeiten und sich aber dies alles leisten? Ich muss jeden Tag arbeiten gehen und kann mir das alles nicht leisten.

Wenn alles vernünftig ablaufen würde, wäre ich der letzte der nicht Unterhalt zahlen würde.

Gruß

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