Von Teil- in Vollzeit. Urlaubsanspruch?

26. Januar 2012 Thema abonnieren
 Von 
oscar0307
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 2x hilfreich)
Von Teil- in Vollzeit. Urlaubsanspruch?

Hallo Zusammen,

kurze Frage: Ich arbeite in Moment in Teilzeit und werde bis zum 01.07. meine vier Wochen Urlaub komplett verbraucht haben. Zum 01.07. werde ich außerdem kündigen.
Zum 01.09. fange ich bei einem neuen Arbeitgeber an. Jetzt ist es ja so, dass der Urlaubsanspruch auf den neuen Arbeitgeber übertragen wird, sprich: ich habe keinen Urlaub mehr für 2012.
Aber gilt das auch, wenn ich bei meinem neuen AG in Vollzeit arbeite und nicht wie bei meinem alten AG in Teilzeit? (Thema 20h Woche vs. 40h Woche und 15d Urlaub vs. 30d Urlaub)


VIELEN DANK IM VORAUS!

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12311.06.2012 09:58:36
Status:
Praktikant
(571 Beiträge, 281x hilfreich)

Der Urlaubsanspruch ändert sich nicht. Es ist egal, ob Sie Voll- oder Teilzeit arbeiten.

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#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17365 Beiträge, 6466x hilfreich)

Am Urlaubsanspruch ändert sich ja nur etwas, wenn sich auch an der Verteilung der AZ auf die Wochentage etwas ändert. Wenn du also in TZ z.B, an fünf Wochentagen gearbeitet hast, ändert sich nichts, wenn die Stundenzahl sich erhöht.
Wenn du aber bisher z.B. an drei Wochentagen gearbeitet hast und künftig an fünf, wird umgerechnet. Gleichwohl bekommst du keinen Nachschlag, weil mit bereits genommenem Urlaub folgendermaßen verfahren wird:
Man rechnet den in Anspruch genommenen U-Anteil ggü dem nicht genommenen in Prozent und überträgt diese Prozente auf den neuen U-Anspruch. Aber wenn du eben 100% verbraucht hast, gibt es keinen Rest.

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
oscar0307
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 2x hilfreich)

Ich arbeite im Moment nur an drei Tagen die Woche/ 20h. Ab 01.09. arbeite ich fünf Tage die Woche/ 40h.

Wenn ich jetzt also meinen kompletten vier Wochen im Teilzeitverhältnis nehme, bleibt mir nachher trotz Vollzeit nichts übrig, oder? ...weils ja 100% sind.


Danke für die schnellen Antworten! Echt ein super Forum!


Schönes Wochenende noch.

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#4
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17365 Beiträge, 6466x hilfreich)

richtig. Das BUrlG will lediglich sicherstellen, dass der AN vier Wochen von der Arbeit ausspannen kann.

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#5
 Von 
oscar0307
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 2x hilfreich)

Alles klar, das hat mir sehr geholfen. Vielen Dank für die vielen Antworten!

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