Verwendung des vollständigen Namens im Arbeitszeugnis

11. Juli 2018 Thema abonnieren
 Von 
Sue Me
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
Verwendung des vollständigen Namens im Arbeitszeugnis

Hallo erstmal an alle hier im Forum.

bisher war ich immer nur als Leser unterwegs, aber jetzt habe ich ein Problem, zu dem ich einfach nichts finde, und muss deshalb meinen ersten eigenen Thread eröffnen.

Mein letzter Arbeitgeber will mir offensichtlich nachträglich noch eins reinwürgen. Neben mehreren anderen Sachen (z.B. Anschriftenfeld ausgefüllt, untypische Verhaltensformel, womit ich aber sehr gut allein zurecht komm) verwendet er im gesamten Text meinen vollständigen Namen.

Das liest sich dann in etwa so:

"Herr Hans Dampf war als...vom...bis ...in unserem Unternehmen beschäftigt.
Zu den Aufgaben von Herrn Hans Dampf gehörten im Wesentlichen:

-
-
-

Herr Hans Dampf war ein engagierter Mitarbeiter, der sich rasch in die jeweiligen Aufgabenbereiche eingearbeitet hat.
Herr Hans Dampf hat die ihm übertragenen Arbeiten stets zu unserer vollsten Zufriedenheit erledigt.


Das Verhalten von Herrn Hans Dampf gegenüber Kunden, Vorgesetzten und Kollegen war stets einwandfrei.
Herr Hans Dampf scheidet zum oben genannten Datum auf eigenen Wunsch aus unserem Unternehmen aus."

Als ich das reklamiert habe, grinst mich der Chef nur an und meint, er sei nach § 109 GewO sogar dazu verpflichtet, in Arbeitszeugnissen den vollständigen Namen zu verwenden.
Aber das gilt doch nur für die sog. Einleitungsformel, oder nicht?

Davon abgesehen, dass sich das Ganze schrecklich liest, ist diese Form natürlich auch völlig untypisch. Nur finde ich leider kein entsprechendes Urteil, das sich mit dieser Frage beschäftigt.
Die Suche im Netz, welche Regeln für Geschäftsbriefe gelten, blieb leider auch erfolglos.

Bin im Augenblick ziemlich ratlos, dabei wollte ich diese Woche noch Klage einreichen.

Ich bin für jede Hilfe dankbar.

Liebe Grüße

Peter

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16535 Beiträge, 9306x hilfreich)

Da konkrete Formulierungen nicht einklagbar sind, würde ich darauf alleine keinen Klageanspruch formulieren (= nicht in die Klage mit aufnehmen).
Ich verstehe es so, dass wegen anderer Unstimmigkeiten bzgl. des Zeugnisses sowieso geklagt wird. Im Rahmen der Güteverhandlung kann man dann unterbringen, dass man bei der Neuformulierung des Zeugnisses auch die übliche Verwendung des Namens erwartet.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38465 Beiträge, 14009x hilfreich)

Du wirst kein Gesetz finden. Auf Kindergartenniveau begibt sich der Gesetzgeber zwar leider inzwischen von Zeit zu Zeit, leider. Aber nicht immer und überall.

Ganz klar, Du hast einen Anspruch auf ein wohlwollend formuliertes Zeugnis (das Glas ist halb voll, nicht das Glas ist halb leer), das Zeugnis muss der Wahrheit entsprechen. Ob der Arbeitgeber es schafft, den stilistischen Anforderungen des Ex-Mitarbeiters zu genügen, das interessiert niemanden. Kein Gericht, da keine Rechtsfrage, keinen zukünftigen Arbeitgeber. Solange das Zeugnis (mal überspitzt formuliert) nicht auf Klopapier geschrieben ist, gibt es da nichts, was man tun kann. Ist ja auch nicht erforderlich.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Sue Me
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

@drkabo

Vielen Dank für die Antwort.
Und ja, das haben Sie genau richtig verstanden, ich will spätestens Anfang nächster Woche Klage einreichen.
Aber für diesen einen Punkt fehlt mir noch eine zitierfähige Quelle.
Meine Sorge ist, in der Güteverhandlung einfach 'abgebügelt' zu werden. Wenn ich ausschließlich mit der Unüblichkeit argumentiere (und der allgemeinen Floskel "das diese dazu geeignet ist, den Eindruck zu erwecken, als wolle sich der Arbeitgeber vom Inhalt des Zeugnisses distanzieren") , wird mir die Gegenseite genauso pauschal die Formulierungsfreiheit des AG vorhalten.

Und übrigens: ich hab bereits vor 5 Jahren bereits für dasselbe Unternehmen gearbeitet und in dem damaligen Zeugnis wurde - so wie es üblich ist - nur in der Einleitungsformel der vollständige Namen verwendet.

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#4
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3092x hilfreich)

Zitat (von Sue Me):
Wenn ich ausschließlich mit der Unüblichkeit argumentiere (und der allgemeinen Floskel "das diese dazu geeignet ist, den Eindruck zu erwecken, als wolle sich der Arbeitgeber vom Inhalt des Zeugnisses distanzieren") , wird mir die Gegenseite genauso pauschal die Formulierungsfreiheit des AG vorhalten.
Macht nichts, denn das Gericht entscheidet und nicht die Gegenseite.

Wenn das Gericht diesen Punkt für relevant hält, wird darüber gleich mit entschieden.

Signatur:

"Valar Morghulis"

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Melaniee123
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 2x hilfreich)

Guten Tag,

anscheinend ist dein Chef dazu verpflichtet dich so zu nennen bzw deinen vollen Namen aufzuschreiben. Viel kannst du dagegen wohl nicht machen.

Viele Grüße

Melanie

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#6
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4210x hilfreich)

Zitat (von Melaniee123):
anscheinend ist dein Chef dazu verpflichtet dich so zu nennen bzw deinen vollen Namen aufzuschreiben.


Ja einmalig, aber nicht wiederholt durch das ganze Arbeitszeugnis gezogen.

Zitat (von Melaniee123):
Viel kannst du dagegen wohl nicht machen.


Bei der sowieso anhängigen Klage die untypische Formulierung ansprechen, aber nicht in die Klage mit aufnehmen.

Zitat (von fb367463-2):
Wenn das Gericht diesen Punkt für relevant hält, wird darüber gleich mit entschieden.


So ist es.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Zitat (von Melaniee123):
Guten Tag,

anscheinend ist dein Chef dazu verpflichtet dich so zu nennen bzw deinen vollen Namen aufzuschreiben. Viel kannst du dagegen wohl nicht machen.

Viele Grüße

Melanie


Moin Melanie,
Nein,
der Arbeitgeber ist nicht und nirgendwo dazu verpflichtet, den vollen Namen andauernd zu wiederholen.
Und nur darum geht es hier.


-- Editiert von altona01 am 11.07.2018 22:02

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Doppel

-- Editiert von altona01 am 11.07.2018 21:58

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

0x Hilfreiche Antwort

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