Hallo,
mein AG verweigert mir die Genehmigung meines Urlaubs. ich möchte in den Sommerferien NRW 2 Wochen Urlaub machen.
ich bin geschieden und habe einen 11 jährigen Sohn, da ich mir mit meiner Ex-Frau den Urlaub teilen muss, bin ich an die Ferienzeit gebunden.
In meiner Firma ist im Sommer absolute Hochzeit. Wir haben quasi ein Saisongeschäft, da wir nur bei guten Wetter arbeiten können.
Ich habe noch 3 Kollegen, die meine Arbeit übernehmen könnten, bei Mehrarbeit natürlich.
Sind dies dringende betriebl. Belange, meinen urlaub zu verweigern?
gruß
Verweigerung von Urlaub
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Meine Kristallgoogle hat nachfolgendes ausgeworfen:
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ja, den link habe ich schon gesehen.
die Frage nur, handelt es sich dringende betriebl. Belange wenn, gelinde gesagt, viel los ist?
Das Problem ist das er den Urlaub verweigert und du nur klagen kannst. Je nach Firmengröße wirst du eben rausgeschmissen.
Also bis Sommer kannst du dir ja was neues suchen.
Oder man "verhandelt" - statt 2 Wochen eben eine Woche.
K.
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"Ich schreibe ohne Sinn und Verstand - na und !"
Zu den dringenden betriebsbedingten Gründen zählt regelhaft nicht, dass kein ausreichendes Personal vorhanden ist. Aber-- ist man in einem Saisongeschäft tätig, das nur bei gutem Wetter arbeiten kann, gibt es eine( von wenigen) Ausnahme von der Regel.
Da hat das Jahr ja eigentlich genug Wochen, in denen Urlaub genommen werden könnte. Und in der Hauptarbeitsphase ist Mehrarbeit der Kollegen keine adäquate Lösung.
Hat irgendjemand in dem Unternehmen während der Ferienzeit Urlaub?
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" Don`t feed trolls"
nein, von den Kollegen hat keiner Urlaub.
wenn du unbedingt zu der wunschzeit in urlaub gehen musst, stell einen antrag, ggf erneut und schriftlich mit begründung. und wenn der dann (wieder) abgelehnt wird, bleibt dir nur, vors arbeitsgericht zu gehen. dort wird man feststellen, ob die betrieblichen gründe tatsächlich gegeben sind bzw. hinreichen, um dir den urlaub zu verweigern.
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"... nach bestem Wissen .
"Das ganze Leben ist ein Quiz ...""
Noch zwei Punkte die man berücksichtigen sollte:
Und wenn der Betrieb klein genug ist, hat er nach dem (eventuell gewonnen) Prozess mehr Urlaub als ihm lieb ist ...
Die Kollegen werden für die Mehrarbeit auch 'dankbar' sein ...
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"
-- Editiert am 13.01.2010 22:14
Na das ist dann wie wenn der Weihnachtsmann immer von 22-26.12 in Urlaub will.
Dann hat er sich den falschen Beruf ausgesucht.
K.
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"Ich schreibe ohne Sinn und Verstand - na und !"
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