Verweigerung von Urlaub

12. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
maudirk
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Verweigerung von Urlaub

Hallo,
mein AG verweigert mir die Genehmigung meines Urlaubs. ich möchte in den Sommerferien NRW 2 Wochen Urlaub machen.
ich bin geschieden und habe einen 11 jährigen Sohn, da ich mir mit meiner Ex-Frau den Urlaub teilen muss, bin ich an die Ferienzeit gebunden.
In meiner Firma ist im Sommer absolute Hochzeit. Wir haben quasi ein Saisongeschäft, da wir nur bei guten Wetter arbeiten können.
Ich habe noch 3 Kollegen, die meine Arbeit übernehmen könnten, bei Mehrarbeit natürlich.
Sind dies dringende betriebl. Belange, meinen urlaub zu verweigern?

gruß

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hogwarts
Status:
Schüler
(223 Beiträge, 67x hilfreich)

Meine Kristallgoogle hat nachfolgendes ausgeworfen:
Link

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hogwarts
Status:
Schüler
(223 Beiträge, 67x hilfreich)

Meine Kristallgoogle hat nachfolgendes ausgeworfen:
Link

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
maudirk
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

ja, den link habe ich schon gesehen.
die Frage nur, handelt es sich dringende betriebl. Belange wenn, gelinde gesagt, viel los ist?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

Das Problem ist das er den Urlaub verweigert und du nur klagen kannst. Je nach Firmengröße wirst du eben rausgeschmissen.
Also bis Sommer kannst du dir ja was neues suchen.
Oder man "verhandelt" - statt 2 Wochen eben eine Woche.

K.

-----------------
"Ich schreibe ohne Sinn und Verstand - na und !"

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Zu den dringenden betriebsbedingten Gründen zählt regelhaft nicht, dass kein ausreichendes Personal vorhanden ist. Aber-- ist man in einem Saisongeschäft tätig, das nur bei gutem Wetter arbeiten kann, gibt es eine( von wenigen) Ausnahme von der Regel.

Da hat das Jahr ja eigentlich genug Wochen, in denen Urlaub genommen werden könnte. Und in der Hauptarbeitsphase ist Mehrarbeit der Kollegen keine adäquate Lösung.
Hat irgendjemand in dem Unternehmen während der Ferienzeit Urlaub?

-----------------
" Don`t feed trolls"

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
maudirk
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

nein, von den Kollegen hat keiner Urlaub.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

wenn du unbedingt zu der wunschzeit in urlaub gehen musst, stell einen antrag, ggf erneut und schriftlich mit begründung. und wenn der dann (wieder) abgelehnt wird, bleibt dir nur, vors arbeitsgericht zu gehen. dort wird man feststellen, ob die betrieblichen gründe tatsächlich gegeben sind bzw. hinreichen, um dir den urlaub zu verweigern.

-----------------
"... nach bestem Wissen :) .
"Das ganze Leben ist ein Quiz ...""

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119318 Beiträge, 39710x hilfreich)

Noch zwei Punkte die man berücksichtigen sollte:

Und wenn der Betrieb klein genug ist, hat er nach dem (eventuell gewonnen) Prozess mehr Urlaub als ihm lieb ist ...

Die Kollegen werden für die Mehrarbeit auch 'dankbar' sein ...




-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

-- Editiert am 13.01.2010 22:14

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

Na das ist dann wie wenn der Weihnachtsmann immer von 22-26.12 in Urlaub will.
Dann hat er sich den falschen Beruf ausgesucht.

K.

-----------------
"Ich schreibe ohne Sinn und Verstand - na und !"

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.461 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.801 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen