Vertragsstrafe bei fristloser kündigung

15. September 2011 Thema abonnieren
 Von 
yxcnadzz
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Vertragsstrafe bei fristloser kündigung

hallo, habe folgenden satz in meinem arbeitsvertrag:

"Der/die Arbeitnehmer/in verplichtet sich, der Firma... nach Ablauf der Probezeit unter Verzicht auf Schadensnachweis eine Vertrgsstrafe in Höhe eines Bruttomonatsgehalt zu zahlen,wenn er/sie das Anstellungsvverhältnis unberechtigt ohne Einhaltung der Kündigungsfrist löst,oder die Firma... aus wichtigem Grund,insbesondere bei Diebstahl,Unterschlagung..., das Arbeitsverhältnis fristlos kündigt."

Also muss man dann keine Vertragsstrafe zahlen wenn man vor Ablauf der Probezeit fristlos Kündigt oder wegen o.g. dinge fristlos gekündigt wird?? oder?


-----------------
""

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17358 Beiträge, 6465x hilfreich)

So ist es wohl. In der Probezeit kann ja ohnehin ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Mit der "Fristlosen" ist es allerdings so eine Sache: der AG braucht einen wirklich wichtigen Grund, der die Zusammenarbeit unmöglich macht - Diebstahl, Körperverletzung, Betrug etc. sind solche Gründe; der AN bräuchte solche unwiderlegbaren Gründe umgekehrt natürlich auch, wobei sich arbeitnehmerseitig aber wenige Gründe ergeben resp. anbieten.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Jennerwein
Status:
Praktikant
(510 Beiträge, 159x hilfreich)



.....und auch bei eigenkündigung in der probezeit (fristlos oder mit zu kurzer frist) könnte schadensersatz fällig werden, wenn kein einschlägiger "wichtiger grund" vorliegt und der AG einen entsprechenden schaden nachweisen könnte

das eine pauschale vertragsstrafe erst nach der probezeit vereinbart sein soll, schließt das obige nicht aus,


-----------------
"Tra il dire e il fare c’è di mezzo il mare.
(Zwischen Reden und Tun liegt das Meer) ital.Sprichwort"

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.757 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen