Vertragsstrafe bei Kündigung vor Arbeitsantritt

27. April 2009 Thema abonnieren
 Von 
angle07
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Schüler
(437 Beiträge, 87x hilfreich)
Vertragsstrafe bei Kündigung vor Arbeitsantritt

Huhu,

leider gibt es bei Uns wieder schlechte Neuigkeiten (der ein oder Andere wird sich an mich erinnern können).

Mein Freund bekam am 06.04 die fristlose Kündigung seines Arbeitgebers (ist als Kraftfahrer tätig gewesen). Gegen diese Kündigung wurde Klage beim Arbeitsgericht eingereicht.
Der Rechtspfleger kreuzte unter anderem an, das festzustellen sei, das die fristlose Kündigung nicht rechtens ist.
Am 21.04 war er bei einem Vorstellungsgespräch in einer anderen Firma.
Dort wurde ihm ein Arbeitsverhältnis angeboten. Somit unterschrieb er den Vertrag. Leider ohne ihn vorher mit nach Hause zu bringen wie vereinbart.
Im Nachhinhein stelle sich für uns noch heraus, das er eigentlich gar nicht arbeiten dürfe (sollte direkt am 22.04 anfangen), da die Sache mit dem alten Arbeitgeber noch nicht geklärt ist und die Kündigung mit höchster Wahrscheinlichlkeit unwirksam ist, so das er auch noch am 22.04 bei seiner alten Firma angestellt gewesen wäre.

Am gleichen Tag rief er in der Firma des neuen Arbeitgebers an und wollte nochmals mit dem Chef sprechen. Dieser war angeblich um 16 Uhr nicht mehr da.
So richtete er der Sekretärin aus, das er die Stelle nicht antreten könne, da die Sache mit dem alten Ag nicht geklärt sei und versuchte zu erklären.
Am nächsten Tag schickten wir sofort per Einschreiben mit Rückschein eine Anulierung aus o.g. Gründen an den Ag.

Heute erreichte uns ein Schreiben des 'neuen' Ag. Ganz normaler Brief ohne Einschreiben oder sonstiges!
Folgendes steht im Schreiben:

Sehr geehrte Herr XXX,
hiermit bestätigen wir Ihre mündliche Kündigung des Arbeitsvertrages vom 21.04.2009, am 21.04.2009 ca. 16.00 Uhr, und nehmen diese ausdrücklich an.
Gleichzeitig verweisen wir auf den §8, Ziff. 6 des Arbeitsvertrages und machen die Vertragsstrafe in Höhe von 750,00 € geltend.
Wir erwarten die Einzahlung des Betrages auf das Konto Nr.: 123456 bei der XXX, BLZ: 123 456 78.

Folgendes steht im Arbeitsvertrag:

Nimmt der/die Mitarbeiter/in seine/ihre Tätigkeit nicht vertragsgemäß auf oder beendet er/sie den Arbeitsvertrag vertragswidrig, insbesondere unter Missachtung der geltenden Kündigungsfristen, verwirkt er eine Vertragsstrafe. Dies gilt auch für den Fall, dass die Firma durch schuldhaft vertragswidriges Verhalten des/der Mitarbeiter/in zur fristlosen Kündigung des Arbeitsvertrages veranlasst wird. Die Höhe der Vertragsstrafe entspricht der Vergütung nach §3 Abs:1, die für den Zeitraum der jeweils einschlägigen Kündigungsfrist geschuldet ist; sie beträgt aber maximal ein Bruttomonatsgehalt i.S.d. §3 Abs. 1 dieses Vertrages. Die Firma behält sich die Geltendmachung weiteren Schadens vor.

Im Vertrag steht nichts über eine Kündigung vor Arbeitsantritt.
Komisch finde ich auch, das auf das Einschreiben nicht eingegangen wird und nur der Anruf erwähnt wird.

Am Mittwoch haben wir einen Termin bei Unserem Rechtspfleger, der auch den Fall mit dem alten Ag bearbeitet.

Vorab wollte ich hier schon mal um Rat fragen.
Freue mich über Antworten.
Danke fürs Lesen!

Liebe Grüße
Angi

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)
1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
angle07
Status:
Schüler
(437 Beiträge, 87x hilfreich)

huhu,

danke für die Antwort!
Den Beitrag habe ich vorhin auch gefunden.

Im Beitrag vom Anwalt steht ja das eine Vertragsstrafe wohl nicht angebracht sei. Eher ein Schadensersatz der aber erstmal nachgewiesen werden müsse.
Da mein Freund ca. 2 Stunden später (Fahrtweg und noch schnell etwas erledigen) anrief und bescheid gegeben hat, kann ich mir nicht vorstellen das die Firma wegen ihm einen Ausfall hatte.
Die Bewerbung war zu dem auch eine Initiativbewerbung. Es stand keinerlei Stelle ausgeschrieben.
Daher war es auf gut Glück, welches er auch hatte, wäre die Sache mit dem alten Ag geklärt gewesen.
Er war in der Hinsicht eben total blind, da er von sich aus hätte gleich schalten und sagen müssen das er erst anfangen kann, sobald die Sache mit dem alten Ag geklärt ist.
Er hat sich leider zu sehr über die neue Stelle gefreut.

Was können wir nun in der Zeit bis Mittwoch tun?
Einfach abwarten oder schon auf das Schreiben reagieren?

Liebe Grüße
Angi

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Der Weg über den Rechtspfleger ist genau der richtige. Sie brauchen und sollten vorher nichts unternehmen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
angle07
Status:
Schüler
(437 Beiträge, 87x hilfreich)

vielen dank für die antwort!

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
angle07
Status:
Schüler
(437 Beiträge, 87x hilfreich)

so, wir waren heute auf dem arbeitsgericht.
dort wurden wir zur antragsstelle verwiesen, denn einen rechtspfleger oder berater gäbe es dort nicht.
die antragstelle hat uns wieder heim geschickt mit den worten: wie soll ich ihnen denn helfen? gehen sie zum rechtsanwalt!

schönen dank auch. wir sind nun extra nach darmstadt gefahren und haben uns dafür geld geliehen.

was denn nun?
jetzt steh ich echt kopf.

liebe grüße
angi

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
angle07
Status:
Schüler
(437 Beiträge, 87x hilfreich)

weiß nun keiner mehr was?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Sie können dem Arbeitgeber schreiben, dass die Forderung ungerechtfertigt ist und keine rechtliche Grundlage hat.
Und dann können Sie abwarten. Eigentlich können Sie auch gar nicht reagieren und abwarten.
Will der AG seinen Anspruch durchsetzen, muß er das dann auf dem juristischen Weg tun, und dann erzählt ihm eben ein Arbeitsrichter, dass das so nicht geht.

Komisch, ein Gericht ohne Rechtspfleger.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
angle07
Status:
Schüler
(437 Beiträge, 87x hilfreich)

vielen vielen dank für die antwort!!!!

das lässt mich wenigstens nicht im dunkeln stehen.
die mitarbeiter mit denen wir im arbeitsgericht in darmstadt gesprochen haben waren leider nicht gerade die freundlichsten. der mann an der pforte sagte, das gäbe es dort schon lange nicht mehr. komisch nur das mir eine frau am telefon sehr wohl das gegenteil sagte.

nun weiß ich aber wenigstens was sache ist. also warten wir einfach ab was passiert.
ab nächsten monat haben wir endlich eine rechtsschutzversicherung. beruflich wie privat, diese 3 fache haben wir genommen. so sind wir wenigstens für die zukunft abgesichert. auch wenn uns das bei den aktuellen sachen nicht hilft, aber ich weiß das ich für die zukunft abgesichert bin. war schon lange überfällig und so teuer sind die gar nicht wie ich dachte.

schönen ersten mai noch!

liebe grüße
angi

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