Hallo,
ich bin gerade etwas durcheinander. Vielleicht kann mir ja einer helfen.
Ich habe normalerweise einen Urlaubsanspruch von 30 Tagen (5 Tage - Woche).
In diesem Jahr war ich von 01.01.2018 bis 15.04.2018 mit einen befristeten Arbeitsvertrag jeweils zu 50% in zwei Abteilungen beschäftigt (ingesamt Vollzeit, aber Aufgaben aus zwei unterschiedlichen Abteilungen) angestellt.
Ab 16.04.2018 gilt nun mein unbefristeter Arbeitsvertrag mit der Veränderung, dass ich ein höheres Entgelt erhalte und sich die Aufgabenverteilung in den zwei Abteilungen zu 65% und 35% verschoben haben. Ansonsten gleiche Arbeit, gleicher Arbeitgeber, quasi gleiche Stelle.
Ist es nun richtig, dass ich für den Monat April keinen Urlaubsanspruch habe, da sich dort der Vertrag im laufenden Monat verändert hat, obwohl ich den kompletten Monat gearbeitet habe?
Und wenn ja, wie sieht es genau mit dem Urlaubsanspruch aus? Habe ich 27 Tage oder 28 Tage Urlaub, bzw. fallen die 0,5 Tage einfach unter den Tisch? (30/12=2,5 Tage/Monat; 2,5 Tage*11 Monate = 27,5 Tage/Jahr)
Fragen über Fragen .... einfach verwirrend.
Danke schonmal vielmals, falls da einer durchsteigt.
Vertragsänderung und Entfristung im laufenden Monat - Urlaubsanspruch
13. Juni 2018
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Frage vom 13. Juni 2018 | 16:29
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Vertragsänderung und Entfristung im laufenden Monat - Urlaubsanspruch
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#1
Antwort vom 13. Juni 2018 | 17:39
Von
Status: Weiser (17337 Beiträge, 6462x hilfreich)
Die Beschäftigung, wenn ich nix falsch verstanden habe, läuft doch nahtlos weiter. Da ändert doch die Entfristung nichts am Urlaubsanspruch. Also hast du für April selbstverständlich auch U-Anspruch. Anders könnte es aussehen, wenn die Verteilung der AZ auf die Wochentage verändert worden wären, aber da es am Ende Summa von Vollzeit auf Vollzeit läuft, sehe ich da auch nichts an Änderung. Und es bleibt offenbar auch bei den 30 Tagen im befristeten wie im unbefristeten Job.
Und jetzt?
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