Guten Tag,
ein Freund und ich geben seit geraumer Zeit Nachhilfe, doch
mittlerweile haben wir so viele Anfragen, dass wir sie nicht mehr
alle bewältigen können. Daher haben wir uns überlegt eine
Gesellschaft bürgerlichen Rechts zu gründen. In dieser würden wir
dann suchenden Schülern eine Nachhilfe vermitteln. Unser eigentliches
Problem ist nun, dass wir die Lehrer nicht anstellen wollen. Ist es
möglich eine Provision dafür zu verlangen, die sich nach den
geleisteten Stunden richtet? Welche Beziehung müsste zwischen der GbR
und dem Nachhilfelehrer bestehen, damit ihm dies "vorgeschrieben
werden kann"? Ist es möglich den Lehrer als Kunden zu betrachten,
welcher einen oder mehrere Nachhilfeschüler kostenlos "erhält" und
der Schüler einen Stundebasierten Aufschlag bezahlt? Wenn ja, wie
müsste man dies Vertraglich regeln?
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Vertragliche Bindung
23. November 2009
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Frage vom 23. November 2009 | 21:17
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Vertragliche Bindung
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#1
Antwort vom 24. November 2009 | 14:41
Von
Status: Schlichter (7434 Beiträge, 2002x hilfreich)
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"Das ganze Leben ist ein Quiz ...""
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