Vertrag läuft aus - Sinn einer Abmahnung?

23. Mai 2012 Thema abonnieren
 Von 
KeineAhnungvonnix
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Vertrag läuft aus - Sinn einer Abmahnung?

Hallo erst einmal!

Bin neu hier und habe mal eine Frage an euch.

Die Ausbildung eines Schülers läuft bis zum 31.07. des Jahres. Nun ist ihm Montag Abend was dummes passiert. Er weiß, dass das nicht richtig war und er eine Abmahnung dafür "kassieren" kann. Darauf hin hat er Dienstag morgen gleich bei seinem direkten Vorgesetzten angerufen und erzählt was passiert ist. Als er Dienstag Mittag dann zum Dienst erschien, meinte sein direkter Vorgesetzter, dass es besser für den Schüler wäre, wenn er noch eine Instanz weiterginge und das auch dort schildern würde, warum das alles so passiert ist. Hat der Schüler dann auch gemacht. Es "wurde so hingenommen" mit Verweis darauf, dass er eine Abmahnung dafür bekäme. Im gleichem Atemzug wurde ihm dann aber auch mitgeteilt, dass der Betrieb sich dazu entschlossen hätte, ihn nach dem Bestehen der Prüfung nicht zu übernehmen. Der Schüler fragt sich nun, was für einen Zweck dann noch die Abmahnung hat, wenn er doch eh nicht mehr in dem Betrieb bleiben wird?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8412 Beiträge, 3774x hilfreich)


Das hat folgenden Zweck: Besteht der Azubi die Prüfung nicht, hat er Anspruch auf eine Nachlehrzeit (in der Regel bis zum nächsten Prüfungstermin - längestens aber 12 Monate - BBiG). Dauert das Ausbildungsverhältnis als wg. nichtbestandener Abschlussprüfung weiter an und der Azubi verhält sich wiederholt falsch, kann aufgrund dieser Abmahnung auch mal gekündigt werden - Nachlehrzeit oder nicht.

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#2
 Von 
KeineAhnungvonnix
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antwort. An die Möglichkeit des "Nicht-Bestehens" wurde gar nicht gedacht, da der Schüler ein "Einserkanditdat" ist. :banana:

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#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17462 Beiträge, 6497x hilfreich)

Mir scheint, dass der AG bestimmte Situationen konsequent abmahnen muss wie ein Schiri auch die gelbe Pappe zeigen muss, damit niemand später sagen kann: Das hast du damals aber durchgehen lassen und wieso jetzt ich. Ganz unabhängig davon, ob schon sicher ist, dass der Kandidat geht.

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#4
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8412 Beiträge, 3774x hilfreich)


Auch wenn der Azubi Einserkandidat ist, kann aus irgendeinem Grund doch die Prüfung daneben gehen oder er wird krank oder er geht einfach nicht hin!?

Was auch immer und deshalb stimme ich blaubär+ zu. Eine Abmahnung muss im Wiederholungsfall nicht gleich zur fristlosen Kündigung führen, kann es aber - die Option hat der AG dann. Ohne Abmahnung ist eine fristlose Kündigung gegenüber einem Azubi fast nicht durchzusetzen - es sei denn der schießt einen richtigen ´´Bock´´.

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