Verteiler: Hat Auftraggeber Anspruch ohne Vertrag?

11. Mai 2010 Thema abonnieren
 Von 
elena82
Status:
Beginner
(75 Beiträge, 17x hilfreich)
Verteiler: Hat Auftraggeber Anspruch ohne Vertrag?

Hallo,
Ich wollte mir mit stundenweise Flyer verteilen noch etwas Geld verdienen.
Nun hab ich mich auf eine Anzeige gemeldet, es wurde vereinbart das ich 2 Tage stundenweise etwas verteile,einen Vertrag gab es nicht und es wurde nix unterschrieben.,der Auftraggeber meinte,das wird hinterher gemacht.

Nun war die Masse der Flyer und der Zeitaufwand viel zu hoch,wurde auch so nicht genau besprochen und ich rief zeitnah an um zu sagen,dass ich es nicht schaffe.
Der Auftraggber meinte,dass sei mein Problem und die Lieferung zu mit hat nun auch gekostet und legte auf.
Leider weiss er wo ich wohne,hat aber keine Unterschrift und auch nicht m.genauen Namen.
Hat der Auftraggber eine Ansorucb auf die Verteilund und kann rechtlich gegen mich vorgehen wenn ich diese nicht vereteile (Geld werd ich eh nix sehn)?
Danke!!

-----------------
""

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

nun - mindestens über diese zwei tage versuchsweiser arbeit gibt es einen vertrag -- du sagst selbst: wurde vereinbart. allenfalls fehlt es der konkretisierung über den umfang der arbeit. ob das ausreicht, die vereinbarung insgesamt infrage zu stellen, vermag ich nicht zu sagen.

-----------------
"... nach bestem Wissen :) .
"Das ganze Leben ist ein Quiz ...""

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
elena82
Status:
Beginner
(75 Beiträge, 17x hilfreich)

Hallo,

es wurden wenige stunden vereinbart,diese habe ich abgeleistet.
Ich hab ihm rechtzeitig bescheid gesagt und er hat aufgelegt.
zumal ich bisher auch nie eine gegenleistung gesehen habe.
von daher.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

naja - wenn zb. zwei tage zu je vier stunden vereinbart worden wären, könnte der ag kaum verlangen, dass zehntausende prospekte verteilt werden. m.a.w.: die arbeit muss auch zu leisten sein. ansonsten, denke ich, kannst du für die geleistete arbeit deinen lohn fordern. gg. per mahnbescheid. es könnte aber ggf. ein problem geben, dass du deine leistung beweisen musst.

-----------------
"... nach bestem Wissen :) .
"Das ganze Leben ist ein Quiz ...""

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
elena82
Status:
Beginner
(75 Beiträge, 17x hilfreich)

Hey,

Also man hätte für die anzahl sicher einen Tag und je nochmal ein paar Stunden gebraucht.Werde auch auf das Geld verzichten,da mir das im Nachhenein auch nicht sehr seriös vorkam.
Habe meine Lehre daraus gezogen.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.371 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen