Versäumnisurteil da Gütetermin versäumt, aber keine Ladung erhalten

23. März 2018 Thema abonnieren
 Von 
Hans56290
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Versäumnisurteil da Gütetermin versäumt, aber keine Ladung erhalten

GutenTag,

Folgender Sachverhalt:

Ich habe meinen ehemaligen Arbeitgeber wegen des letzten nicht gezahlten Gehalts beim Arbeitsgericht am 29.1.2018 verklagt.

Heute am 23.3.2018, habe ich per Post (förmliche Zustellung) ein Versäunisurteil erhalten, datiert auf den 19.3.2018 Darin steht:
1. Die Klage wird abgewiesen
2. Die Kosten des Rechtstreits trägt der Kläger
3. Der Streitwert wird auf 3500 Euro festgesetzt.

Wie ich dem Protokoll entnehme war die mündliche Verhandlung für den 27.2.2018 festgesetzt.
Ich habe aber definitv keine Ladung erhalten. In dem Protokoll steht: die ordnungsgemäße Ladung wird festgestellt anhand des Abvermerks der Geschäftsstelle vom 6.2.2018.


Ich möchte jetzt natürlich Einspruch dagegen einlegen.

Meine Fragen:

Was bedeutet Abvermerk der Geschäftsstelle?

Als Nachweis der Ladung müsste es ja auch einen Zustellungsnachweis geben. Reicht dieser Abvermerk der Geschäftstelle aus um die ordungsgemäße Ladung zu bestätigen?

Heute jedenfalls war der Brief einfach im Briefkasten ohne das der Briefträger geklingelt hat. Was natürlich auch ausreicht, wie ich dem Umschlag entnommen habe, aber irgendwo beim Gericht muss das ja auch dokumentiert sein. Kann ich diesen Zustellungsnachweis anfordern? Ein solcher gelber Brief wäre mir mit Sicherheit aufgefallen.

Ich hätte ja auch als Kläger keinerlei logische Gründe gehabt dem Termin fernzubleiben oder Interesse das Verfahren zu verzögern. Zu allem Übel muss ich ja noch die Gerichtskosten übernehmen, neben meinem einbehaltenen Gehalt.

Ich bedanke mich für eine Antwort.





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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Morii
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 1x hilfreich)

Bei einer förmlichen Zustellung kriegt der UdG/Justizbeschäftigte eine Zustellungsurkunde zurück die der Postbote ausgefüllt haben muss (Paragraph 182 ZPO) . Da steht drauf wann das schreiben in dein Postkasten geworfen wurde. Du kannst eine Kopie davon fordern (Paragraph 169 ZPO) , wenn keine vorhanden ist liegt ein Verstoß gegen die ZPO vor, schreiben mit Auflagen (Fristen/Termine) müssen immer gegen Zustellungsurkunde verschickt werden. Frag am besten beim Gericht nach.

-- Editiert von Moabiter am 23.03.2018 19:54

-- Editiert von Moabiter am 23.03.2018 19:56

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#2
 Von 
DumitruKurier
Status:
Praktikant
(622 Beiträge, 154x hilfreich)

1 Sekunde suchen

Das echte Versäumnisurteil kann von der verurteilten Partei gemäß § 338 ZPO mit dem Rechtsbehelf des Einspruchs angegriffen werden.[43] Der Einspruch wird gemäß § 339 ZPO binnen zwei Wochen seit Zustellung des Versäumnisurteils bei dem Gericht, dessen Entscheidung angefochten wird, dem iudex a quo, eingelegt. Hierbei handelt es sich um eine Notfrist. In Verfahren der Arbeitsgerichtsbarkeit beträgt diese Frist gemäß § 59 Satz 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes lediglich eine Woche. Der Einspruch wird gemäß § 340 Absatz 1 ZPO durch Einreichen eines Schriftsatzes eingelegt, der angegriffene Versäumnisurteil nennt und den Einspruch erklärt. Darüber hinaus soll es die Gründe nennen, die den Einspruch gegen das Urteil tragen. Demnach soll die Einspruchsbegründung innerhalb der Einspruchsfrist erfolgen. Erfolgt sie später, wird der Einspruchsführer mit seinem Vortrag vor Gericht nicht gehört, sofern der Rechtsstreit andernfalls verzögert würde. Dies folgt aus § 340 Absatz 3 Satz 3 ZPO , der auf die Präklusionsvorschrift § 296 ZPO verweist.[44]

Ich würde mich auf den Weg zu Arbeitsgericht machen - oder einen Anwalt beauftragen

Die Wahrscheinlichkeit das der Briefträger die Ladung nicht einwirft ist gering.

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#3
 Von 
Hans56290
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke! Also ich werde Einspruch eingelegen und einen Nachweis für die Zustellung anfordern.
Die Notfrist beim Arbeitsgericht beträgt laut Belehrung aber nur eine Woche. Wegen der Feiertage bringe ich
es also persönlich vorbei.

Also ist ein Abvermerk nur ein interner Vermerk des Gerichts, dass eine Ladung verschickt wurde?

Ich habe zwischenzeitlich bei einem Ex-Kollegen nachgefragt, der in ähnlicher Angelegenheit beim selben Arbeitsgericht war.
Er hat alle Post vom Gericht (Ladung, Vergleich) von Postcon als normalen Brief bekommen und überhaupt nichts per förmlicher Zustellung.

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#4
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Zitat (von Hans56290):
Was bedeutet Abvermerk der Geschäftsstelle?


Das bedeutet, dass es per einfachem Brief verschickt wurde und die Poststelle des Gerichts das im Postausgangsbuch vermerkt hat.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Hans56290
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Update: Nachdem ich Einspruch gegen das Versäuminsurteil eingelegt hatte, kam schon 3 Tage später eine Ladung zur mündlichen Verhandlung im Juli. Es gibt also keinen neuen Gütetermin.

Auf meinen Einspruch wurde in dem Schreiben nicht eingegangen, auch wurde das Versäumnisurteil nicht explizit aufgehoben.
Kommt mir komisch vor.,,,,

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