Verringerung der Arbeitszeit - Kann Arbeitgeber Kürzung erzwingen?

30. Oktober 2007 Thema abonnieren
 Von 
Heinzelmännchen2
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 12x hilfreich)
Verringerung der Arbeitszeit - Kann Arbeitgeber Kürzung erzwingen?

Hallo,

eine Bekannte von mir (60 Jahre alt) arbeitete bisher 6 h pro Tag. Da der Betrieb, in dem sie vorher gearbeitet hat, von einem anderen Betrieb übernommen wurde, musste ihr jetziger Arbeitgeber sie zu denselben Vertragsbedingungen wie bei ihrem vorherigem Arbeitgeber übernehmen. So weit so gut. Nun, nachdem sie seit drei Jahren im neuen Betrieb tätig ist, will die Geschäftsführung, dass alle Arbeitnehmer die Stundenanzahl herunterfahren (dauerhaft). Der Betrieb ist nicht in Gefahr Konkurs zu gehen. Meiner Bekannten würde das Gehalt, dass sie dann verdienen würde, aber niemals zum Leben genügen. Soweit ich informiert bin, darf der Arbeitgeber diese Kürzung der Stunden doch nicht erzwingen - oder? Falls (was anzunehmen ist) ihr Arbeitgeber auf sie Druck ausübt, wie könnte sie dann rechtlich gegen ihn vorgehen bzw. wie argumentieren? Sie möchte einfach gewappnet sein, falls es hart auf hart kommt.

Vielen Dank.

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"Sandra"

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12319.11.2008 09:24:21
Status:
Lehrling
(1536 Beiträge, 182x hilfreich)

Hallo,

m.E. dürfte eine Kürzung der Arb-Stunden nur über eine Änderungskündigung geschehen. Ist praktisch ein neuer Arbeitsvertrag - wenn sie ihn nicht akzeptiert, ist es gleichzeitig eine Kündigung.


Soweit ich weiß, muss auch für eine Änderungskündigung eine Sozialauswahl vorgenommen werden. Die setzt allerdings voraus, dass der Betrieb unter das Kündigungsschutzgesetz fällt.

Ist der Betrieb Tarifgebunden oder existiert ein Betriebsrat? Es können sogenannte Haus-/Bezirkstarifverträge abgeschlossen werden, in denen z.B. die Arbeitszeit verkürzt wird, um Kündigungen zu vermeiden.


Wie gesagt, sattelfest bin ich da nicht. Wenn es soweit ist, würde ich ihr raten erstmal nichts zu unterschreiben und sich anwaltlich beraten zu lassen.

Meldet sich vielleicht noch jemand, der sicherer was weiß!




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"Wie war das mit dem Pferd vor der Apotheke?
"

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#2
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

.. im grundsatz wie apo-pferd.

ergänzung: änderungskündigungen unterliegen den gleichen bedingungen wie beendigungskündigungen (eben aus diesem grund, weil es beendigungskündigungen werden, wenn AN sich nicht auf den 'vorschlag' einlässt). ABER - sie sind dann genau so arbeitsgereichtlich überprüfbar! und änderungskündigungen, die nur darauf zielen, stunden zu kürzen und dadurch zu sparen, haben dort keinen erfolg. es muss einen unternehmerischen sachgrund geben.

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#3
 Von 
Heinzelmännchen2
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 12x hilfreich)

Vielen Dank für Eure Antworten.

Wenn eine Sozialauswahl getroffen werden muss, ist meine Bekannte ja aufgrund ihres Alters und der Betriebszugehörigkeit geschützt. Nun weiss sie jedenfalls, dass sie eine Kürzung der Arbeitszeit nicht einfach so hinnehmen muss.



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"Sandra"

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