Verringerung der Arbeitszeit nach Erziehungsurlaub

13. September 2006 Thema abonnieren
 Von 
leo34
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 3x hilfreich)
Verringerung der Arbeitszeit nach Erziehungsurlaub

Diese Frage stelle ich hier für meine Schwester: sie muss sich jetzt entscheiden, ob sie ihren Erziehungsurlaub um ein weiteres Jahr verlängert, oder (und das wäre ihr eigentlicher Wunsch)die AZ verringert auf Teilzeit (12 Stunden pro Woche) was auch mit Sicherheit kein Problem sein wird.
Was aber würde passieren, wenn sie feststellen müsste, dass es familär gesehen doch zu früh war, an den Arbeitsplatz zurück zu gehen? Verliert sie in diesem Fall ihre Arbeitsstelle oder kann sie zurück in Erziehungsurlaub gehen?
Vielen Dank für Eure Antworten und Hilfe.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
CForce
Status:
Praktikant
(661 Beiträge, 97x hilfreich)

Stellen wir die Frage mal anderst:

Was würde sie wohl sagen, wenn sie der Arbeitgeber wäre?
Wahrscheinlich: Natürlich, das ist kein Problem. Ich muss ja sowieso überhaupt keine Personalplanung machen. Ob die Stelle jetzt besetzt ist oder nicht, ist doch völlig egal.
Natürlich können Sie heute direkt wieder gehen. Da können Sie sich jede Sekunde anderst entscheiden, wenn Sie wollen. Ganz ohne irgendwelche Fristen.


Mal im Ernst:
Ist es wirklich so schwer, frühzeitig abzuschätzen, ob man jetzt 12 Stunden die Woche arbeiten kann oder nicht?

-----------------
"unverbindliche Privatmeinung, ohne Anspruch auf Richtigkeit. keine Gewähr und/oder Rechtsberatung."

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#2
 Von 
leo34
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 3x hilfreich)

Hey, danke für die Antwort, aber auch mal ne Frage: haben Sie Kinder? Ich glaube kaum (oder wenn, sind Sie mit Sicherheit der Vater) denn dann würden sie nicht fragen, ob es nicht frühzeitig abschätzbar ist, ob es klappen wird oder nicht. Ich selbst habe 2 Schulkinder und habe - als ich wieder angefangen habe zu arbeiten - zunächst mein blaues Wunder erlebt. Da passieren Dinge, die kein Mensch vorhergesehen hätte.
(Übrigens: anders wird ohne t geschrieben)
;) =

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#3
 Von 
CForce
Status:
Praktikant
(661 Beiträge, 97x hilfreich)

nein, keine Kinder.
Die deutsche Familienpolitik hat sämtliche diesbezüglichen Wünsche deutlich überstimmt.

Ich rege mich halt nur manchmal auf, wenn sich Menschen offenbar überhaupt keine Gedanken darüber machen, ob das Gewünschte überhaupt rein theoretisch möglich ist.

-----------------
"unverbindliche Privatmeinung, ohne Anspruch auf Richtigkeit. keine Gewähr und/oder Rechtsberatung."

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#4
 Von 
Kleine Hexe
Status:
Praktikant
(669 Beiträge, 190x hilfreich)

Wenn die Mutter während der Elternzeit eine Teilzeittätigkeit ausübt, dann hat sie für diese Zeit einen gesonderten Arbeitsvertrag (bzw. sollte sie haben), diesen kann sie unter Einhaltung der Kündigungsfrist natürlich auch kündigen ohne den Hauptvertrag anzutasten.
Beendet die Mutter jedoch ihren Erziehungsurlaub und ihr Hauptvertrag wird auf diese 12 Stunden/Woche reduziert, so muß sie diesen natürlich kündigen.
Einfach zurück in den Erziehungsurlaub ist nicht möglich bzw. nur mit Zustimmung des Arbeitgebers.

Ich empfehle die Lektüre des Bundesersziehungsgeldgesetzes BErzGG ab § 15.

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#5
 Von 
leo34
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 3x hilfreich)

Vielen Dank kleine Hexe, das ist doch mal eine brauchbare Aussage.

Und CForce: wenn sich meine Schwester keine Gedanken gemacht hätte, ob das Gewünschte möglich ist, dann hätte sie mich diesbezüglich nicht um Rat gefragt. Also versteh ich nicht, warum Du dich so echauffierst, zumal Du ja auch keine sachdienliche Antwort gegeben hast. Vielleicht tust Du gut daran, keine Kinder zu haben, denn mit Kindern kannst Du nicht mal 24 Stunden im Vorraus planen, und das ist eine planbar/vorhersagbar unumstößliche Tatsache! :) =

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#6
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2927x hilfreich)

Hallo Stefani&Peter,
ich finde es nicht in Ordnung, jemanden nur deswegen abzukanzeln, weil er die andere Seite mit ihren Problemen beschreibt, schließlich hat CForce deine Schwester nicht beschimpft o.ä..

Grundsätzlich muss sich deine Schwester ja auch Gedanken machen, was ist in einem Jahr, denn die Problematik, Kind wird krank, Kindergarten hat geschlossen ändert sich ja nicht, nur weil das Kind 1 Jahr älter geworden ist.
Einen Notfallplan für was wäre wenn, muss also auf jeden Fall aufgestellt werden und du als Mutter weißt ja selber, wie schwer es ist, kurzfristig jemanden zu organisieren.
Ich habe damals einen sehr verständnisvollen Arbeitgeber gehabt. Habe beim ersten Kind nach 2 Monaten wieder gearbeitet (mein Mann hat den Erziehungsurlaub gemacht) und trotzdem volle 6 Monate gestillt (mit Abpumpen in meinen Arbeitspausen). Als dann das zweite Kind kam, blieb ich 2 Jahre zuhause und habe dann im 3. Jahr Erziehungsurlaub mit 15 Stunden den Wiedereinstieg gemacht (3 Tage die Woche, konnte dann, wenn was gewesen war, meine Arbeitszeit auf einen anderen Wochentag schieben). Heute arbeite ich an 3 Tagen (Kinder sind mittlerweile 10+7 Jahre alt), die ich durchaus auch varibel ändern kann (bin mittlerweile woanders beschäftigt.
Ich denke, deine Schwester wird wohl auch nur an 2/3 Tagen arbeiten und könnte dann dem Arbeitgeber anbieten, bei Notfällen ihre Arbeitstage zu ändern.

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