Verrechnung von Leistungszulage!?

2. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
Ratlos87
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Verrechnung von Leistungszulage!?

Hallo,

und zwar ich arbeite bei einer Zeitarbeitsfirma diese bezahlt mir einen Std lohn von 12,18 euro hinzu kommt das die Firma in der ich beschäftigt bin mir eine leistungszulage von 4,96 euro bezahlt. Diese 2 "löhne" werden extra berrechnet was auch ok ist aber ich verstehe nicht das in dieser Leistungszulage die weniger als der hauptverdienst ist mehr lohnsteuer usw abgezogen wird sie im Hauptverdienst?? Heist ich habe in dieser zulage fast die hälfte an abzügen, wie kann das sein?

Kann mir da jemand weiter helfen?
Danke im vorraus


-- Editiert von Ratlos87 am 02.01.2018 15:59

-- Editiert von hh am 02.01.2018 16:10

-- Editiert von Moderator am 02.01.2018 17:48

-- Thema wurde verschoben am 02.01.2018 17:48

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38434 Beiträge, 14001x hilfreich)

Was hat das mit Mietrecht zu tun?

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120055 Beiträge, 39822x hilfreich)

Er ist ja Leiharbeiter ... ist aber dennoch Arbeitsrecht

:forum:
Die Admins werde es schon verschieben



Zitat (von Ratlos87):
aber ich verstehe nicht das in dieser Leistungszulage die weniger als der hauptverdienst ist mehr lohnsteuer usw abgezogen wird sie im Hauptverdienst

Dann sollte man das mal den fragen der das abrechnet.
Ich vermute, das bei der Leistungszulage - warum auch immer - Steuerklasse 6 genommen wird und nicht Deine normale.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32869 Beiträge, 17264x hilfreich)

Ich vermute, das bei der Leistungszulage - warum auch immer - Steuerklasse 6 genommen wird und nicht Deine normale. Das erklärt es aber nicht wirklich - auf 850 Euro in Klasse 6 kämen ohne Kirchensteuer etwa 280 Euro Abzüge. Da sind wir noch lange nicht bei der Hälfte...

-- Editiert von muemmel am 02.01.2018 17:03

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47600 Beiträge, 16826x hilfreich)

Zitat:
ist aber dennoch Arbeitsrecht


Nein, es geht um Steuerrecht.

Zitat:
Heist ich habe in dieser zulage fast die hälfte an abzügen, wie kann das sein?


Ja, das kann sein und das liegt an der Steuerprogression.

Die ersten 9.000€/Jahr (2018), die man verdient, sind komplett steuerfrei. Die nächsten Euros, die über diese 9.000€ hinausgehen, werden dann mit 14% versteuert.

Wenn ich einen Stundenlohn von 12,18€ nehme und eine Vollzeitstelle (40h/Woche) zugrunde lege, dann komme ich auf ein Monatsgehalt von 2.120€, mit einer Lohnsteuer in Höhe von 211,08€ (2018). Der letzte Euro von den 2.120€ wird dann schon mit 27%, genauso wie der erste Euro der Leistungszulage.

Einschließlich Leistungszulage hast Du dann ein Gehalt von 2.982€. Darauf fallen dann 417,66€ Steuern an. Auf den letzten Euro der Leistungszulage fallen dann schon 30% Steuern an.

Die Leistungszulage wird daher mit ca. 28,5% besteuert zzgl. Soli. Hinzu kommen noch Sozialabgaben in Höhe von ca. 20%, so dass netto von der Leistungszulage nur etwa die Hälfte übrig bleibt.

@muemmel
Du hast die Sozialabgaben vergessen und beim gleichen AG kann nicht ein Gehaltsteil in Stkl. 6 abgerechnet werden.

-- Editiert von hh am 02.01.2018 17:11

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32869 Beiträge, 17264x hilfreich)

Du hast die Sozialabgaben vergessen Nö, habe ich nicht: Geben Sie doch einfach mal 850 Euro (170 h mal 5 Euro) in Klasse 6 in einen beliebigen Brutto-Netto-Rechner ein.
und beim gleichen AG kann nicht ein Gehaltsteil in Stkl. 6 abgerechnet werden. Das mag ja sein, aber der TE behauptet schließlich, beide Teile seines Lohnes würden "extra abgerechnet". Das kommt mir reichlich unorthodox vor, aber ich bin jetzt einfach mal davon ausgegangen.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47600 Beiträge, 16826x hilfreich)

Zitat:
Geben Sie doch einfach mal 850 Euro (170 h mal 5 Euro) in Klasse 6 in einen beliebigen Brutto-Netto-Rechner ein.


Da hast Du recht. Das hatte ich jetzt nicht geprüft.

Zitat:
Das mag ja sein, aber der TE behauptet schließlich, beide Teile seines Lohnes würden "extra abgerechnet". Das kommt mir reichlich unorthodox vor, aber ich bin jetzt einfach mal davon ausgegangen.


Wenn man es so macht, wie es richtig ist, nämlich auch die Leistungszulage nach Stkl. 1 abrechnet, dann kommt man auf Abzüge von fast genau 50% für die Leistungszulage und auch auf eine höhere Lohnsteuer für die Leistungszulage als für das Grundgehalt.

Zitat:
ich verstehe nicht das in dieser Leistungszulage die weniger als der hauptverdienst ist mehr lohnsteuer usw abgezogen wird sie im Hauptverdienst?? Heist ich habe in dieser zulage fast die hälfte an abzügen


Ja, das ist so und wenn Du eine Gehaltserhöhung bekommst, dann bleibt von der netto nicht einmal die Hälfte übrig.

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#7
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32869 Beiträge, 17264x hilfreich)

Wenn man es so macht, wie es richtig ist, nämlich auch die Leistungszulage nach Stkl. 1 abrechnet, dann kommt man auf Abzüge von fast genau 50% für die Leistungszulage und auch auf eine höhere Lohnsteuer für die Leistungszulage als für das Grundgehalt. Völlig richtig.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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