Hallo an die Runde,
habe etwas Unterstützung von Euch nötig.
Am 01.08.08 nahm meine Frau ein Arbeitsverhältnis in einer kleinen Firma auf, verbunden mit 6-monatiger Probezeit, die endet am 31.01.2009.
Die Stelle wurde von einem privaten Arbeitsvermittler damals angeboten, von der Arbeitsagentur kassierte er dafür auch den heiss begehrten Vermittlungsgutschein (2000Eu).
Meine Frau möchte aber aus persönlichen Gründen diese Firma evtl. im Februar 2009 verlassen und eine andere Tätigkeit annehmen.
Der Umgang und das Betriebsklima im jetzigen Unternehmen sind nicht grad angenehm.
Ausserdem wurde ihr nur ein niedriges Gehalt nach Ablauf der Probezeit offeriert.
Es ist auch nicht wirklich sicher, wie lange sie nach der Probezeit dort überhaupt bleiben "darf".
Durchaus möglich, dass schon nach 2-3 Monaten wieder Schluss ist.
Falls sie kündigt und zu einem anderen Arbeitgeber wechselt - kann es da von Seiten der Arbeitsagentur Ärger geben---in finanzieller Form???
Ein Bekannter meinte, sie müsste damit rechnen Geld zurückzuzahlen!!!
Stimmt das???
Vermittlungsgutschein v. Arbeitsagentur
12. Januar 2009
Thema abonnieren
Frage vom 12. Januar 2009 | 14:37
Von
Status: Beginner (59 Beiträge, 56x hilfreich)
Vermittlungsgutschein v. Arbeitsagentur
Arbeitsrechtlicher Notfall?
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#1
Antwort vom 12. Januar 2009 | 21:06
Von
Status: Lehrling (1677 Beiträge, 256x hilfreich)
Hallo,
die Frage würde ich besser im Sozialrechtsforum stellen.
Hat nur wenig mit Arbeitsrecht zu tun.
Kann dazu nichts profundes sagen. aber schließlich hat es ja eine erfolgreiche Vermittlung ins Arbeitsleben gegeben.
Eventuelle Verträge mit Arbeitgeber und ggs. auch dem Vermittler wären gut zu überprüfen. Auch sind nicht alle Klauseln immer rechtsgültig.
Und jetzt?
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