Verletzung des Briefgeheimnisses im Geschäft

6. Januar 2012 Thema abonnieren
 Von 
zauselchen
Status:
Beginner
(113 Beiträge, 18x hilfreich)
Verletzung des Briefgeheimnisses im Geschäft

Hallo,

in November hatte ich an dem Tag, an dem die Gehaltszettel ausgeteilt wurden, frei.
Als ich am nächsten Tag kam, sah ein Briefumschlag anders aus, als die üblichen Briefumschläge, in denen die Gehaltszettel üblicherweise versandt werden.

Die Chefin wollte deshalb nichts unternehmen, erst wenn es ein zweites Mal vorkommt.

Da ich jedoch denke, dass die Neugier der Kollegin für das Erste befriedigt ist, wandte ich mich an den Betriebsrat.

Der unternimmt mal wieder nichts.
Wir haben noch einen Datenschutzbeauftragten, der jedoch mit der Kollegin per "Du" ist.

Macht es Sinn sich an diesen zu wenden?
Weis jemand, ob man auf dem Papier eventl. Fingerabdrücke nehmen kann? Die Gehaltszettel werden maschinell eingetütet.

Ich möchte, dass diese Sache verfolgt wird, weiss aber nicht so recht, wie ich mich verhalten soll.

Könntet ihr mir einen Rat geben?

Danke schon mal

Zauselchen







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-- Editiert zauselchen am 06.01.2012 21:50

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19 Antworten
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#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

"Ich möchte, dass diese Sache verfolgt wird, weiss aber nicht so recht, wie ich mich verhalten soll."

Was wollen Sie damit erreichen? Verfolgung ist ja ein sehr allgemeiner Begriff..... :???:

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38386 Beiträge, 13987x hilfreich)

Mein Gott, da ist vielleicht mal auf einen falschen Schreibtisch verteilt worden, und jemand hat den Umschlag blind geöffnet. Ist mir auch schon passiert. Soll jetzt deshalb das BKA anrücken, um eine Spurensicherung vorzunehmen? Oder wer sonst?

wirdwerden

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119627 Beiträge, 39758x hilfreich)

quote:
Du hast keinerlei plausiblen Anhaltspunkt, dass diese eine bestimmte Kollegin an deinem Umschlag gearbeitet hat, richtig?

Nein, nicht einmal DAS hat sie.

Sie hat nur:
quote:
Als ich am nächsten Tag kam, sah ein Briefumschlag anders aus, als die üblichen Briefumschläge, in denen die Gehaltszettel üblicherweise versandt werden.

Mehr nicht.
Das kann also auch bei der Eintütung passiert sein.



quote:
Weis jemand, ob man auf dem Papier eventl. Fingerabdrücke nehmen kann?

Selbstverständlich.
Da du den Umschlag aber wohl nicht KTU-konform behandelt hast, wird man vermutlich nur Deine finden.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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#5
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

So ein Kuvertiermaschine kann auch mal ausfallen, einen Umschlag beschädigen.......

Das "Briefgeheimnis" ist etwas übertrieben. Die Firma kann deinen Lohnzettel falten, bügeln, vom nächsten Berg werfen, ein und austüten, blau anmalen. Erst wenn der Zettel versendet wird, wird daraus ein Brief.

Vergiss es, das ist eine Verschwörungstheorie der sinnlosen Art.

Sprich mit dem "Austeiler" der Briefe er soll den nächsten in deinen Arbeitsplatztresor legen

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#6
 Von 
zauselchen
Status:
Beginner
(113 Beiträge, 18x hilfreich)

Hallo,

normalerweise verteile ich die Lohnzettel und das seit 4 Jahren. Die sehen immer gleich aus. Briefumschläge, die man nur einmal öffnen kann. Eben wegen dem Datenschutz.

Die Briefumschläge vom November liegen bei mir ungeöffnet im Schrank, da die Kollegin, die sie verteilt hat, mir versicherte, dass diese Beide im gleichen Umschlag waren.

An wirdwerden,
es kann vorkommen, dass man mal aus versehen die Post öffnet, mir passiert das nicht. Ich könnte auch tolerieren, wenn es mal bei einer Kollegin passiert. Ich erwarte dann aber, dass man den Brief persönlich übergibt und sich dafür entschuldigt.

Es gibt bei uns aber eine Kollein, die irgendwie einen Kontrollzwang hat. Meine Lohnzettel sind nicht die Ersten. Bei den Anderen Kolleginnen hat Sie die Briefe mit z.B. mit nach Hause genommen.(Nachweislich)

Grüßle





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#7
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

Denk mal weiter: Was würde passieren wenn man einen erwischen würde.

NIX

Du musst schon einen erwischen - also leg dich auf die Lauer, ist ein nettes Hobby.

Dann gibt es den nächsten Eintrag deier Kollengin: Die "zauselchen" stalkt mich im Büro und schaut so forsch. Was kann ich tun.

Mach doch einen Verbesserungsvorschlag das alle Ihrer Lohnzettel gegen Unterschrift bei dir persönlich abholen müssen

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119627 Beiträge, 39758x hilfreich)

quote:
Das "Briefgeheimnis" ist etwas übertrieben. ... Erst wenn der Zettel versendet wird, wird daraus ein Brief.

Der Gesetzgeber erachtet einen Versand als nicht notwendig zum Eintritt des Briefgeheimnisses bzw. dessen verletzung:

quote:
§ 202
Verletzung des Briefgeheimnisses

(1) Wer unbefugt
1. einen verschlossenen Brief oder ein anderes verschlossenes Schriftstück, die nicht zu seiner Kenntnis bestimmt sind, öffnet oder
...







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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#9
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Da scheinen zwei Powerfrauen nicht so recht ausgelastet zu sein. Solche Energien besser in die Arbeit stecken.

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"Wo ein Wille ist, ist auch ein Gebüsch."

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#10
 Von 
zauselchen
Status:
Beginner
(113 Beiträge, 18x hilfreich)

Hallo nochmal,

zum Anhaltspunkt soviel: wir arbeiten immer zu Zweit, die Eine kommt früh und geht gg. Mittag, die Andere kommt spät und bleibt zwei Std. länger. Die Kollegin, die die Post verteilte ging gg. Mittag. So käme dann nur die Mitarbeiterin im Spätdienst in Frage, da diese dann unser Büro abschließen muß. Am anderen Morgen hatte ich Frühdienst und schloß deshalb als Erste das Büro auf. Für mich kommt somit kein Anderer in Frage. Nachweisen kann ich das allerdings nicht, da muss ich euch recht geben.

Zum Nachweis habe ich ja deshalb die Lohnzettel nicht geöffnet. So müssten diese Lohnzettel ja, falls die Briefe tatsächlich geöffnet wurden, die Fingerabdrücke enthalten.

Ich mag vielleicht eine Powerfrau sein, bin aber privat wie im Büro vollkommen ausgelastet.
Aus diesem Grund würde der Vorschlag mit den Unterschriften gar nicht greifen, da ich da sicherlich 3 Tage voll ausgelastet wäre, nur mit den Unterschriften.
Alleine in unserem Hause sind mind. 400 Mitarbeiter tätig, wir sprechen hier von Lohnzetteln die im Umfang einen großen Wäschekorb füllen.

Was mich hier enorm stört ist, dass diese Frau immer frecher mir und meinen Kolleginnen gegenüber wird und ich dass Öffnen einen Gehaltszettels als persönlichen Übergrifff betrachte.

Ich denkte schon, dass man hier irgendwie Einhalt gebieten sollte, sonst geht Sie mit Sicherheit noch weiter.

Das Neueste in diesem Jahr wurden von Ihr unsere Spinde mit unserem Namen beschriftet, damit Sie weis, wem welcher Spind gehört. Warum?, diese Frage konnte Sie mir nicht beantworten.

Ich möchte erreichen, dass diese Kollegin von "Oben" her Einhalt geboten bekommt.

Grüßle









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#11
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

1. Straftat.

Das mit den Fingerabdrücken macht der Staatsanwalt. Erstatte Anzeige gegen "unbekannt". Vermutlich wird der BDN oder die GSG9 das lösen, evtl. durch Wasserbording in Quanamo.

2. AG

Dem ist das sch... egal. Der wird ersten keine Fingerabrücke von dem Brief nehmen und kann keine von der Kollegin nehmen.

Aber nur zu. Wenn DU weiter nervst dann bringst du deinen AG gegen dich auf, weil das nervt.

Da ist wie wenn ein Hund auf deinen Rasen sch... kein Mensch wird ne DNA Probe entnehmen und die Hunde der Nachbarn prüfen.



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#12
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38386 Beiträge, 13987x hilfreich)

Da sich die angebliche Täterin mit Recht weigern wird, sich erkennungsdienstlich behandeln zu lassen, der Staatsanwalt, das ohnehin verweigern wird, da er zu dumm ist, einen möglicherweise versehentlich geöffneten Briefumschlag in seiner ganzen juristischen Dimension und den Täter in seiner kriminellen Ernergie zu erfassen, da muss man schon weiter oben ansetzen. Also, nicht zu Schmidchen gehen, sondern zu Schmidt. Die Bundesanwaltschaft bietet sich da schon an. Man könnte da an Reihen-ED-Behandlungen denken, z.b. Und wenn man ein Haupschüppchen findet, dann kämen sogar Reihen-Gen-Tests in Betracht.

Ich bin nach dem Zirkus hier mit Sicherheit als Schwerkriminelle einzuordnen. Wie oft ich schon aus versehen eine Lohnabrechnung geöffnet habe, meine Güte, wahrscheinlich bin ich kurz vor der Sicherheitsverwahrung.

wirdwerden

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0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119627 Beiträge, 39758x hilfreich)

Ich glaube eher die Verletzung des Briefgeheimnisses hat das Faßß zum überlaufen gebracht ...



Eine Verletzung des Briefgeheimnisses kann man anzeigen.
Das das etwas bringt ist sicher: es wird schon heftig rumoren in der Firma ...
Ob jedoch der Kollegin auf die Finger geklopft wird ist fraglich.



quote:
in diesem Jahr wurden von Ihr unsere Spinde mit unserem Namen beschriftet, damit Sie weis, wem welcher Spind gehört.

Und? Wo ist das Problem?
Die kann man ja auch wieder entfernen ...
Und wenn sie die Namnen auf die Spinde schreiben konnte, dann wusste sie ja offensichtlich schon vorher wem diese gehören ...





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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#14
 Von 
guest-12311.06.2012 09:58:36
Status:
Praktikant
(571 Beiträge, 281x hilfreich)

Selbst wenn sich Fingerabdrücke nachweisen lasse ist dies noch lange kein Beweis, dass jemand die Umschläge geöffnet hat. Schon beim einfachen Verteilen der Umschläge werden solche hinterlassen. Ausser man trägt dazu Gummihandschuhe.

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0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119627 Beiträge, 39758x hilfreich)

quote:
Schon beim einfachen Verteilen der Umschläge werden solche hinterlassen.

Aßen die sind irrelevant.
Nein, sie meint ja die welche innen auf dem Gehaltszettel sind.

Die bereffende Kollegin war ja nicht am 'eintüten' beteiligt wenn ich das richtig las?





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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#16
 Von 
zauselchen
Status:
Beginner
(113 Beiträge, 18x hilfreich)

Hallo Harry van Sell,

bei den anderen Kolleginnen hätte ich bei dem Beschriften des Spindes keine Probleme.
Die Frage wo das Problem liegt,haben Sie schon selbst beantwortet. Für was muss Sie die Spinde beschriften, wenn Sie sowieso weis, wer welchen Spind hat?
Wir werden es in spätestens zwei Monaten wissen, warum Sie die Spinde beschriftet hat.

Zum Eintüten der Gehaltszettel, da haben Sie richtig gelesen.
Wir sind ein Unternehmen mit über 5000 Mitarbeitern, wo die Gehaltszettel in einer externen Abteilung maschinell eingetütet und intern versandt werden.

Liebe Grüße
Zauselchen

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-- Editiert zauselchen am 07.01.2012 23:34

-- Editiert zauselchen am 07.01.2012 23:35

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#17
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Wegen der Spurensicherung: Man sollte nicht zuviel CSI gucken.

Und das ganze entpuppt sich immer mehr als zwischenmenschliches Problem. Der AG, wenn nicht ganz bescheuert, wird sich sicher nicht am Zickenkrieg beteiligen.

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"Wo ein Wille ist, ist auch ein Gebüsch."

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#18
 Von 
zauselchen
Status:
Beginner
(113 Beiträge, 18x hilfreich)

Für Ihren sachdienlichen Beitrag, möchte ich mich recht herzlich bei Nick_19 und ganz besonders bei Harry van Sell. bedanken.

Hallo Herr „ von Bear",
zum Abschluss: ich schaue weder Fernseh, noch lese ich Kriminalromane. Für solchen Schmarrn habe ich momentan weder Zeit noch ein Bedürfnis.Meine Freizeit ist sehr knapp bemessen, deshalb antworte ich auch so spät.

quote:
„Der AG, wenn nicht ganz bescheuert, wird sich sicher nicht am Zickenkrieg beiligen."

Das habe ich vor einigen Jahren anders erlebt, als ich in dieser Abteilung eingestellt wurde. Da herrschte extrem Zickenkrieg zwischen dieser Kollegin und einer Kollegin, die es vorzog, nachdem ich eingearbeitet war, die Abteilung zu verlassen. Wegen dieser beiden Kolleginnen wurden mehrfach Sitzungen (mit samt der obersten Führungsspitze und Betriebsrat) abgehalten, bei denen ich beiwohnen musste. Bei der letzten Sitzung wurde sogar eine Psychologin hinzugezogen. Soviel zu „bescheuert".! Es kommt immer auf die Situationen an, die man als Außenstehender nicht beurteilen kann.

Ansonsten muss ich sagen, dass dieses Forum immer mehr zu einem Plauderforum mutiert. Denn es werden immer mehr Beiträge mit „armen Inhalt" abgegeben, die nicht sachdienlich sind.

Wirdwerden:
quote:
„nach dem Zirkus hier"
, es zwingt Sie keiner meine Artikel zu lesen, geschweige denn auf Sie zu Antworten.

Zauselchen


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1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Na wenn der AG bescheuert genug ist, sich drauf einzulassen, dann los.

Die beschriftet Spinde mit den Namen... ob da Sitzungen mit CEO, Psychologinnen und Hausmeister ausreichen? Das schreit nach dem Staatsanwalt und dem UN-Menschenrechtsrat.

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"Wo ein Wille ist, ist auch ein Gebüsch."

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