Verlängerung der Elternzeit nach 2 Monaten

8. Januar 2007 Thema abonnieren
 Von 
Agu05
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Verlängerung der Elternzeit nach 2 Monaten

Muss ein Arbeitgeber, einer Arbeitnehmerin eine Verlängerung der Elternzeit zustimmen, wenn bisher lediglich 2 Monate Elternzeit beantragt wurden, doch durch ungünstige Umstände (Absage einer Kinderbetreuung)die Elternzeit auf ein Jahr verlängert werden soll!? Hat die Arbeitnehmerin einen rechtlichen Anspruch, wenn der Antrag der Verlängerung einen Monat vor Ablauf der Elternzeit erfolgt???

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

quote:
Muss ein Arbeitgeber, einer Arbeitnehmerin eine Verlängerung der Elternzeit zustimmen


Nö, müssen muss er nicht.

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#2
 Von 
Ortillia
Status:
Schüler
(445 Beiträge, 201x hilfreich)

Wenn der AG eine Verlängerung verweigert, aus welchem Grund auch immer, setz Dich mit Deinem zuständigen Versorgungsamt in Verbindung, sie können in dieser Situation evtl. helfen.

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#3
 Von 
Agu05
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Also, egal welche Gründe ich habe, ich habe keinen Anspruch auf Verlängerung??? -Schade!

Stimmt es denn, dass ich bis zur Vollendung des 8. Lebensjahr, Anspruch auf die 3 Jahre Elternzeit habe?

Wenn ja, wie und wann muss das Beantragt werden. Gibt es da bestimmte Fristen???

Danke für Eure Hilfe!!!

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#4
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Siehe http://www.gesetze-im-internet.de/beeg/index.html

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Agu05
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für den Link! Die Seite ist sehr Hilfreich. Habe nächste Woche ein Gespräch mit meinem AG. Hierfür kann ich die Informationen gut gebrauchen!!!

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