Muss ein Arbeitgeber, einer Arbeitnehmerin eine Verlängerung der Elternzeit zustimmen, wenn bisher lediglich 2 Monate Elternzeit beantragt wurden, doch durch ungünstige Umstände (Absage einer Kinderbetreuung)die Elternzeit auf ein Jahr verlängert werden soll!? Hat die Arbeitnehmerin einen rechtlichen Anspruch, wenn der Antrag der Verlängerung einen Monat vor Ablauf der Elternzeit erfolgt???
Verlängerung der Elternzeit nach 2 Monaten
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
quote:
Muss ein Arbeitgeber, einer Arbeitnehmerin eine Verlängerung der Elternzeit zustimmen
Nö, müssen muss er nicht.
Wenn der AG eine Verlängerung verweigert, aus welchem Grund auch immer, setz Dich mit Deinem zuständigen Versorgungsamt in Verbindung, sie können in dieser Situation evtl. helfen.
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Also, egal welche Gründe ich habe, ich habe keinen Anspruch auf Verlängerung??? -Schade!
Stimmt es denn, dass ich bis zur Vollendung des 8. Lebensjahr, Anspruch auf die 3 Jahre Elternzeit habe?
Wenn ja, wie und wann muss das Beantragt werden. Gibt es da bestimmte Fristen???
Danke für Eure Hilfe!!!
Siehe http://www.gesetze-im-internet.de/beeg/index.html
Danke für den Link! Die Seite ist sehr Hilfreich. Habe nächste Woche ein Gespräch mit meinem AG. Hierfür kann ich die Informationen gut gebrauchen!!!
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