Hallo,
im August diesen Jahres enden meine ersten zwei Jahre Elternzeit. Nun bin ich leider mehr oder weniger gezwungen das dritte Jahr zu beantragen, da unserer Tochter wahrscheinlich noch eine OP bevorsteht, was sich aber erst im September rausstellen wird. Sollte es dazu kommen, kann ich einige Wochen nicht arbeiten, da ich 100 % für sie da sein muss.
Nun meine Fragen:
1. Kann ich das dritte Jahr in mehreren Teilen beantragen (Bsp. zunächst bis Nov., dann aber nochmals verlängern bis Februar 2010 usw.?
2. Was wäre, wenn man die Elternzeit verlängern würde um das dritte Jahr, wieder Schwanger wird und die neue Mutterschutzfrist gleich nach dem dritten Jahr beginnt. Bekommt man dann auch den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld vom Arbeitgeber?
Vielen Dank schon mal...
Liebe Grüße, cindy
Verlängerung der Elternzeit - und wenn man dann wieder schwanger wird?
3. Juni 2009
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Frage vom 3. Juni 2009 | 23:56
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Verlängerung der Elternzeit - und wenn man dann wieder schwanger wird?
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#1
Antwort vom 5. Juni 2009 | 09:42
Von
Status: Schlichter (7434 Beiträge, 2002x hilfreich)
... Arbeitsrecht ist das nicht.
#2
Antwort vom 5. Juni 2009 | 11:08
Von
Status: Weiser (17802 Beiträge, 8070x hilfreich)
Hier ist die Elternzeit sehr ausführlich erläutert:
http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/static/broschueren/erziehungsgeld/elternzeit.htm#Anmeldung
Und jetzt?
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