Verkürzung des Erziehungsurlaub

20. Juli 2006 Thema abonnieren
 Von 
Lisabmw
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Verkürzung des Erziehungsurlaub

Hallo

Ich möchte nächstes Jahr im Sep.2007 wieder anfangen zu arbeiten.
Allerdings habe ich 3 Jahre Erziehungsurlaub beantragt, möchte aber nur 2 Jahre nehmen. Geht das oder geht es nicht?

Das zweite ist ich kann nicht mehr Vollzeit arbeiten, sondern Teilzeit, wegen dem Kindergarten. Wie soll ich mich verhalten!

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
CForce
Status:
Praktikant
(661 Beiträge, 97x hilfreich)

quote:
Wie soll ich mich verhalten!

Achtung Ironie: Am besten gleich zum Anwalt und den Arbeitgeber verklagen!!

Im Ernst: Was spricht dagegen einfach mal mit dem AG zu reden und zu versuchen einen Regelung zu finden?
Muss man wirklich immer gleich mit irgendwelchen Gesetzen und Gerichten kommen? Solche Mitarbeiter sind sehr beliebt.

-----------------
"unverbindliche Privatmeinung, ohne Anspruch auf Richtigkeit. keine Gewähr und/oder Rechtsberatung."

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#2
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

quote:
Geht das oder geht es nicht?


Hallo Lisa, das geht nur, wenn der Arbeitgeber dem zustimmt.

quote:
Wie soll ich mich verhalten!


Die Teilzeittäigkeit spätestens 3 Monate vor gewünschtem Beginn schriftlich beantragen und auf die Reaktion des AG warten. Gesetzlicher Anspruch auf Teilzeit besteht allerdings nur, wenn dort mindestens 15 AN beschäftigt sind. (siehe Teilzeit- und Befristungsgesetz)

MfG

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Lisabmw
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Also wenn würd ich eh erst mit meinem Chef reden, die frage ist nur geht die Verkürzung vom Gesetz her!

Die Andeutung das es nicht Vorzeitig geht wörde mir gestellt, jetzt wollt ich wissen ob es dafür ein Gesetz gibt?

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#4
 Von 
Lisabmw
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

früher gab es in der tat die meinung, dass die vereinbarte elternzeit nicht zu verändern ist, das ist inzwischen nicht mehr so streng. ich meine mich zu erinnern, dass das erst vor rel. kurzer zeit so entschieden worden ist.

zum anderen teilzeit. im tz-und-befristungsgesetz hast du einen starken partner, es ist ein für alle geltendes gesetz. im tvöd (=öD) ist zudem geregelt, dass wegen minderjähriger kinder und zur pflege der eltern teilzeit ermöglicht werden soll ( was hier praktisch "muss" heißt). ich könnte mir vorstellen, dass andere tv ähnliche regelungen beinhalten.

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#6
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>es ist ein für alle geltendes gesetz <hr size=1 noshade>


Jein. Die Arbeitszeitverringerung ist schon an 2 Voraussetzungen geknüpft ohne deren Vorliegen eben kein einklagbarer Anspruch besteht.
- das Arbeitsverhältnis muss länger als 6 Monate bestehen
- es müssen mehr als 15 Arbeitnehmer in der Firma beschäftigt sein
(findest du im § 8 Teilzeit- und Befristungsgesetz)

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