Guten Morgen!
Ich habe eine Frage zur DN-Kündigung mit verkürzter Kündigungszeit. Im Voraus schon mal danke für die Beiträge!
Hier die Details:
Ich arbeite seit knapp 10 Jahren in ungekündigter Stellung in einem großen Konzern, meine Kündigungszeit beträgt 3 Monate zu jedem Monatsletzten.
Ich habe derzeit eine Bewerbung laufen, sollte diese positiv sein (was ich sehr hoffe!!), dann kann ich am 31.1. kündigen und wäre somit ab 1. Mai 2011 für den neuen Arbeitgeber frei.
Da die neue Stelle jedoch bereits am 1. März angetreten werden soll (einjährige Ausbildung startet zu diesem Termin), weiss ich nicht, ob ich rechtlich aus meinem aktuellen Arbeitsvertrag raus kann.
Mein jetziger Vorgesetzer kommt mir eventuell entgegen und verkürzt meine Kündigungsfrist, da wir in gutem Einvernehmen zusammenarbeiten. Das erfahre ich aber natürlich erst, wenn ich die Kündigung ausspreche.
Was kann ich machen, wenn er darauf jedoch nicht einsteigt? Mein Resturlaub und die Mehrstunden decken rund 1 Monat Arbeitszeit ab, jedoch nicht die ganze Dauer.
Kann ich gleichzeitg bei 2 Arbeitgebern gemeldet sein?
Beim alten DG im Urlaub bzw. freigestellt, beim neuen bereits in Beschäftigung, geht das? Ich arbeite übrigens in Österreich!
Vielen Dank für Beträge!
mfg
diane
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Verkürzte Kündigungszeit durch AN
5. Januar 2011
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Frage vom 5. Januar 2011 | 09:06
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Verkürzte Kündigungszeit durch AN
Arbeitsrechtlicher Notfall?
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#1
Antwort vom 5. Januar 2011 | 10:10
Von
Status: Weiser (17337 Beiträge, 6462x hilfreich)
... für solche fälle gibt es das instrument des aufhebungsvertrages. google mal danach.
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