Vergleich in Sachen Kündigung mit Abfindung

26. Februar 2009 Thema abonnieren
 Von 
british_bex
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Vergleich in Sachen Kündigung mit Abfindung

Hallo

ich hätte sehr gerne Eure Meinung zu folgender Geschichte und Vergleich:

- Eine MA wurde nach ca. 6 Jahren im Bürobereich (Vollzeit) gekündigt. Grund: betriebsbedingte Gründe. Wahrhaftiger Grund: Sie war im letzten Jahr zu oft krank (war auch länger im Krankenhaus etc). Also, sie war nicht länger "tragbar".
Sie ging zum Anwalt und der setzte eine Kündgschutzklage auf.

Die MA wollte nicht wiklrich weiter dort arbeiten (Chef hat gemobbt) und somit kam jetzt ein Vergleich der Gegenseite. Sie ist am überlegen, ob sie den Vergleich so annehmen sollte. Noch ist er nicht bei Gericht, sondern erst ihrem RA zugesandt worden:

Der Vergleich ist wie folgt:

1. Die Parteien sind sich einige das ihr Arbeitsverh auf Grund arbeitgeberseitiger ordentlicher Küng aus dringend betrieblichen Gründen mit Ablauf des 31.3. sein Ende finden wird. soweit richtig! Obwohl der AG schon wieder eine Anzeige geschaltet hat für die Position und das darf er eigentlich nicht, oder.

2. Die Beklagte zahlt an Klägerin (MA) zum Ausgleich für den Verlust des Arbeitsplatzes eine Abfindung in H v 4.800 Euro brutto (2 Arbeitslohne) Sie (die Mitarbeiterin) ist mit 2 Monaten nicht happy, würde gerne 3 haben. Wie macht sie das ihrem Anwalt klar?

3. Die Beklagte verpflichtet sich ein wohlwollendes, auf Führung und Leistung erstrecktes Zeugnis mit der gesamtnote "GUT" zu erteilen. Mit "gut" ist es doch auch nicht getan. 6 Jahre mit Wochenende, Überstunden, Loyalität etc. Was muss man tun, damit man ein "sehr gutes" Zeugniss erhält?

4. Die Parteien sind sich darüber einig, dass Urlaubsansprüche in natura erfüllt wurden. Verstehe ich nicht. Sie hat 30 Urlaubstage im Jahr. Also müsste sie doch noch 7,5 Tage ausbezahlt bekommen, oder (30 geteilt durch 12 Monate = 2,5 Tage. Bis Ende März sind das noch 7,5 Tage, oder??)

So. ich habe Bemerkungen in DICK daneben geschrieben. Der Anwalt der MA sagt, sie sollte das einfach so anehmen. Ich sehe das anders, und würde wirklich gerne Eure geschätzte Meinung dazu hören, damit ich sie weitergeben kann. Es ist ausserordentlich wichtig. Kann die MA ihrem Anwalt einfach sagen "nein, ich m#nehme das nicht so an ich möchte das und das geändert haben?" Ich glaube, sie hat Angst ein wenig "auf den Tisch zu hauen", aber nach so vielen Jahren Loyalität ihrem AG gegenüber müsste doch mehr drin sein, oder??

DANKE Euch im voraus !!!!!

R.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8406 Beiträge, 3770x hilfreich)

``Wie macht sie das ihrem Anwalt klar? ``


´´Kann die MA ihrem Anwalt einfach sagen "nein, ich nehme das nicht so an ich möchte das und das geändert haben?" ´´

Natürlich kann sie das; es ist IHR Anwalt. Er muss mit ihr die Möglichkeiten abwägen und sie entsprechend beraten. Natürlich kann sie über ihren Anwalt ihre Änderungswünsche im Vergleich anbringen. Ob der AG dem dann zustimmt, ist abzuwarten.

Sie kann diesen Vergleich auch komplett ablehnen, wie das Verfahren dann ausgeht, kann man von hier aus nicht beurteilen. Es könnte sogar sein, dass vom Gericht zu ihren Gunsten urteilt, dann muss sie aber auch damit rechnen, dass sie dorthin wieder arbeiten gehen muss. Aber für all diese Überlegungen hat sie ja den Anwalt, der kennt die Details und kann am besten die Aussichten und Konsequenzen ihrer Entscheidungen darlegen.

-- Editiert am 26.02.2009 13:08

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