hallo zusammen,
ich arbeite seit 5 jahren in einem mittelständischem betrieb...
dort wurde die nutzung von internet und e-mails in den pausen bislang akzeptiert bzw nicht geahndet.
scheinbar wurde es aber überstrapaziert von machen mitarbeitern, da die geschäftsleitung nun eine vereinbarung zur nutzung der elektronischen kommunikationsysteme am arbeitsplatz zur unterschrift durch jeden mitarbeiter herausgegeben hat, unterschrieben abzugeben in der nächsten KW.
u.a. wird hierin beschrieben, dass der mitarbeiter diese syteme lediglich zu dientslichen zwecken nutzen darf. nutzt er die medien in geringfügigem umfang für private zwecke, willigt er mit seinem verhalten konkludent in die protokollierung und kontrolle durch das unternehmen ein.
nun meine frage:
ab welchem zeitraum gilt dann diese vereinbarung..
rückwirkend oder ab dem datum der unterschrift.??
wenn es rückwirkend gilt, bin ich am ar.....
da ich in den mittagspausen u.a. in ebay war, private mails von web.de und freenet verfasst habe etc.
wire haben keine kantine und nehmen die mahlzeit am platz ein.
muss ich mit einer kündigung rechnen
a) wenn ich mich weigere diese vereinbarung zu unterschreiben
b) wenn ich unterschreibe und rückwirkend die aktivität via e-mail und internet protokolliert wird und evtl gegen mich verwandt wird??
ich habe beispielsweise in pausen zwei oder dreimal in jobbörsen gesurft
ich weiss nicht schlau von mir , aber war im affekt wegen heftigen auseinandersetzungen mit den vorgesetzten.
darüberhinaus auch eine e-mail bewerbung in der pause von meinem web.de account verschickt.
wie gesagt, dumm von mir..aber ich war sowas von geladen .
im nachhinein hätte ich es von daheim machen sollen
me culpa
stultum sum!!!
freue mich über ein info
#gruss
chefrocker
Vereinbarung über die Nutzung von Internet
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
So eine Vereinbarung kann nicht rückwirkend geschlossen werden.
Die gilt ab Unterschrift.
30min pro Tag sind übrigens ohnehin erlaubt/gestattet - allerdings nur in der Pause und nicht während der Arbeitszeit.
Inwieweit derartige Vereinbarungen, wie oben beschrieben, die 30min einschränken können ist mir unbekannt.
Ich vermute, dass der Arbeitgeber sich mit Blick auf die derzeitige öffentliche Diskussion schützen und/oder rechtlich absichern will. Daher würde ich mir jetzt nicht groß den Kopf zerbrechen. Im Zweifel kennt er deine bisherigen Aktivitäten ohnehin schon... (nur kann, und wird, er es nicht öffentlich zugeben)
"rückwirkend die aktivität via e-mail und internet protokolliert"
Rückwirkend protokollieren geht nicht. Entweder es wurde bereits protokolliert oder nicht.
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Es gibt keine allgemein gültige Regelung, nach der 30 Minuten Surfen täglich erlaubt ist.
Ein Arbeitgeber kann jederzeit die private Nutzung des Internets für die Zukunft verbieten.
Zum Thema Kontrolle hilfreich:
http://www.datenschutz-bayern.de/technik/orient/privmail.html
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