Verboten zu trinken in einer Großküche, Abmahnung?

6. Februar 2018 Thema abonnieren
 Von 
Painkiller86
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Verboten zu trinken in einer Großküche, Abmahnung?

Hallo,

ich arbeite als Koch in einer Großküche und wir haben jedes Jahr einmal eine Hygieneschulung. Jetzt wurde gesagt, dass es absolut verboten sei innerhalb der Küche etwas zu trinken und es wurde mit einer Abmahnung gedroht. Trinken ist lediglich nur noch im Pausenraum gestattet, auch während der Arbeitszeit. Das Mittagsband innerhalb der Küche dauert über eine Stunde und selbst da darf man nichts trinken. Ab und zu kommt es bei älteren Mitarbeitern zu Kreislaufproblemen, die darauf angewiesen sind mal etwas zu trinken, ohne in den Pausenraum zu gehen. Ist dies überhaupt rechtens mir das Trinken innerhalb der Küche zu verbieten und mit einer Abmahnung zu drohen? Im Sommer z.B. herrschen Temperaturen von 30°C und mehr. Danke.

Gruss

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Hier sollte man es auf die Abmahnung ankommen lassen und dann erfolgreich dagegen klagen. Das kostet auch nichts. Der Arbeitgeber darf das Trinken am Arbeitsplatz nur in Ausnahmefällen unterbinden, in einer Kantine fehlt mir der Grund dafür.
Betriebsrat oder Personalrat ist nicht vorhanden?

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

4x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Painkiller86
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

es gibt eine mitarbeiterversammlung..

also die küche ist getrennt von der kantine und alles spielt sich in einem krankenhaus ab. Früher war es aufgrund der Hygiene untersagt aus Glasflaschen in der Küche zu trinken, dann wurde auf Plastikflaschen gewechselt und dies war erlaubt. Jetzt ist es untersagt aufgrund der Hygiene. Aber was soll da schon grosses passieren? Es sind geschlossene Flaschen. Und durch mangelnde Flüssigkeit kann es auch zu Leistungseinbußen, der Körper kann dehydrieren etc.
Sollte man es drauf ankommen lassen mit der Abmahnung und schlimmsten Falls wegen Körperverletzung klagen oder diese Situation im Vorfeld ansprechen um einer Abmahnung vorzubeugen?

Gruss

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119304 Beiträge, 39709x hilfreich)

Zitat (von altona01):
in einer Kantine fehlt mir der Grund dafür.

Echt? Gerade da, wo besonders hohe Anforderungen an die Hygiene gestellt werden?



Ich finde gesetzliche Vorschriften sind ein ganz guter Grund.

Mir würden da die "EU Verordnung (EG) Nr. 852 / 2004" und „Verordnung über Anforderungen an die Hygiene beim Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln" einfallen.
Vermutlich hat dieser Betrieb auch ein HACCP-Konzept?

Da gibt es dann im Bereich der Personalhygiene so einiges zu beachten:
- Essen und Trinken nur im dafür zugelassenen Bereich
- Rauchverbot in allen Produktionsräumen
- Uhren, Schmuck vor dem Arbeitsbeginn ablegen
- Desinfektionsmaßnahmen bei Arbeitsbeginn und Toilettengängen
- strikte Trennung von Privat- und Arbeitskleidung
- zubereitete Speisen und Geschirroberflächen nicht mit den Händen anfassen
- ...



Aber auch der betriebliche Ablauf wird empfindlich gestört. Wenn man am Mittagsband steht und einer fängt an zu trinken, stockt der ganze Ablauf bzw. steht still. Auch das wäre ein überaus guter Grund, das zu untersagen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17336 Beiträge, 6461x hilfreich)

Ich kann mir nicht vorstellen, dass es mit arbeitsmedizinischen Erkenntnissen im Einklang steht, in einem Raum und mit so hohen Lufttemperaturen und entsprechneder Disposition der MitarbeiterInnen das Trinken über Stunden hin strikt zu verbieten. Und welche hygienischen Erkenntnisse oder Hintergründe das Trinken ausschließen sollen, müsste mir auch erst jemand plausibel erklären.

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#5
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16455 Beiträge, 9277x hilfreich)

Zitat:
Ich kann mir nicht vorstellen, dass es mit arbeitsmedizinischen Erkenntnissen im Einklang steht, in einem Raum und mit so hohen Lufttemperaturen und entsprechneder Disposition der MitarbeiterInnen das Trinken über Stunden hin strikt zu verbieten.

Dass es Fälle gibt, wo das Essen und Trinken am Arbeitsplatz streng verboten ist, ist doch sonnenklar. In Betrieben, in denen mit Gefahrstoffen (Chemikalien, Biostoffen) gearbeit wird, ist das ganz selbtverständlich so. Es würde mich wirklich sehr wunden, wenn das in der Lebensmittelzubereitung anders wäre.
Deshalb habe ich auch auch keine Zweifel daran, dass die Antwort auf "Ist dies überhaupt rechtens mir das Trinken innerhalb der Küche zu verbieten und mit einer Abmahnung zu drohen? " JA lautet.

Dann geht der Arbeitnehmer mal kurz in den Pausenraum zum Trinken. Wenn das Mittagsband dann kurz stehen bleibt, ist das halt so. Dann wird der Arbeitgeber die Arbeit zukünftig so organisieren, dass die Arbeitnehmer zwischendurch den Pausenraum aufsuchen können.

Wenn das Trinkverbot zu den vorgeschriebenen Hygieneregeln gehört (woran ich keinen Zweifel habe), dann muss sich der Arbeitnehmer ausnahmslos daran halten. Aber der Arbeitgeber muss es organisieren, dass die Arbeitnehmer ihre Arbeit verrichten UND gleichzeitig die Hygieneregeln einhalten können.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8406 Beiträge, 3768x hilfreich)

Auch mein Vorschlag und scheinbar rechtlich unumgänglich: Zum Trinken in den Pausenraum gehen!

.....und wenn das bei 30° 10x/Stunde notwendig ist, weil sonst der Kreislauf schlappmacht, liegt es am AG, den Einbau einer Klimaanlage zu erwägen.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38320 Beiträge, 13977x hilfreich)

@ Blaubär: es war von einer Stunde die Rede. In welcher es mit dem Betriebsablauf nicht vereinbar war, die Arbeit zu unterbrechen und etwas zu trinken. Da kann man sich m.E. als Mitarbeiter drauf einstellen, und wenn es denn gar nicht anders geht, dann muss die Arbeit eben unterbrochen werden. Dem Himmel sei Dank besteht in den Krankenhäusern ein zunehmendes Hygienebewußtsein, einfach weil die Viren und Bazillen immer resistenter werden. Bei uns auf der Kante musste die Krankenhausküche abgerissen werden, weil man die eingeschleppten Viren nicht in den Griff bekam. In einer Uniklinik wurde auf Drängen des Betriebsrats die Hygienevorschriften gelockert, das Ergebnis waren einige tote Kleinkinder. So Vorschriften haben doch nicht den Sinn, Mitarbeiter zu schikanieren. Sie sind leider einfach erforderlich geworden.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort


#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38320 Beiträge, 13977x hilfreich)

Und noch ein Hinweis: wenn das Trinken in der Küche zu irgendwelchen Keimübertragungen führt, dann kann der Schaden gewaltig sein. Ich finde da eine Abmahnung noch viel zu gering.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort


#11
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38320 Beiträge, 13977x hilfreich)

Es gibt doch eine Fülle von Arbeitsplätzen, an denen nicht getrunken werden darf, in Laboren, in der Industrie, in Bibliotheken, an Plätzen, an welchen ein Verschütten von Flüssigkeiten zu Schäden führen kann. Auch hab ich noch nie ein Pastor während der Predigt und eventuell anschliessendem Gang zu Friedhof zur Flasche greifen sehen.

Die einzige Frage ist doch, wie oft man seine Arbeit unterbrechen darf, um Flüssigkeit zu sich zu nehmen. Da geht der Raucher raus, um seine Sucht zu befriedigen, dann 10 Min. später zum Trinken in die Küche, dann ist ja bald die nächste Pause fällig zwecks Befriedigung der Sucht u.s.w. Ich halte es durchaus für zumutbar, soweit planbar, dass z.B. ein Stundenrythmus eingehalten werden muss. Der Mitarbeiter also nicht alle 10 Min. raus rennt, um einen winzigen Schluck zu trinken. Das müsste man sich genau angucken in der Großküche. Was da machbar ist. Und in Krisensituationen kann natürlich immer rausgegangen werden, also, da muss niemand wegen Flüssigkeitsmangel zusammen berechen. Nur, eine Stunde in der Mittagszeit durchhalten, ist das wirklich unmöglich?

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Juergen703
Status:
Schüler
(233 Beiträge, 71x hilfreich)

Zitat (von cabel):
Zitat (von altona01):
Denn dann muss eben auch die Frage gestellt werden ob sie für diesen Job überhaupt die körperliche Eignung haben. Es ist ein Irrglaube zu denken das der Arbeitgeber auch Leute mitschleifen müssen welche aus gesundheitlichen Gründen einen Job nicht ausführen können.


Das hat jetzt mit der Eingangsfrage nichts mehr zu tun.
Das Trinken am Arbeitsplatz ist eben nach gültigen Bestimmungen verboten und gut ist.

Deine Antwort ist jedenfalls unter der Gürtellinie und ich wünsche dir von ganzem Herzen das du mal in die von dir aufgeführte Situation kommst.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119304 Beiträge, 39709x hilfreich)

Zitat (von Juergen703):
Deine Antwort ist jedenfalls unter der Gürtellinie

Nö, gibt nur die juristische Realität wieder.
Entgegen vieler Gerüchte können auch Krankheit / gesundheitliche Einschränkungen und/oder mangelnde Arbeitsleistung Kündigungsgründe sein, die auch vor Gericht standhalten.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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