Hallo,
mir wurde eine Verbeamtung angeboten. Bei meiner Einstufung in der Besoldungsgruppe A10 wurde mir die Stufe 3 berechnet. Ich komme aber auf die Stufe 4 aufgrund der 7 Jahre berufserfahrung.
Die Personalstelle meint nun, dass mir 3 Jahre abezogen werden, weil dies die Voraussetzung sei um verbeamtet zu werden. Ich kann dazu im Netz nichts finden.
Als Voraussetzung finde ich nur folgendes (http://www.beamten-online.de/recht/beamtenrecht/553):
- 1. eine zu einem Hochschulstudium berechtigende Schulbildung oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsstand
- 2. ein Vorbereitungsdienst von drei Jahren
Ich glaube die Herrschaften meinen den Vorbereitungsdienst. Aber ist dies nicht mit dem Studium gleichzusetzen? Ich bin in der IT beschäftigt und habe dies auch studiert (Informatik/ Bachelor (6 Semester)).
Liege ich mit der Annahme richtig, dass ich in Stufe 4 eingestuft werden müsste und mir nicht pauschal 3 Jahre abgezogen werden dürfen?
Verbeamtung gehobener technischer Dienst. 3 Jahre mind. berufserfahrung?
25. Juni 2018
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Frage vom 25. Juni 2018 | 09:59
Von
Status: Frischling (30 Beiträge, 19x hilfreich)
Verbeamtung gehobener technischer Dienst. 3 Jahre mind. berufserfahrung?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
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#1
Antwort vom 25. Juni 2018 | 10:52
Von
Status: Lehrling (1613 Beiträge, 610x hilfreich)
Es gibt jeweils 17 Beamtengesetze, Besoldungsgesetze und Laufbahnverordnungen (Bund und Länder).
Um es kurz zu machen, ja es ist sehr wahrscheinlich, dass hauptberufliche Zeiten, die als Voraussetzung für den Erwerb der Laufbahnbefähigung sind (weil man eben keinen Vorbereitungsdienst/Referendariat absolviert hat), nicht bei der Stufenfestsetzung berücksichtigt werden.
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