Urlaubsunterschlagung???

13. Januar 2004 Thema abonnieren
 Von 
Roosi
Status:
Beginner
(84 Beiträge, 12x hilfreich)
Urlaubsunterschlagung???

Ich arbeite nur Nachts und war vom 23.12.03/21.30Uhr bis morgens 24.12.03/7.00Uhr und am30.12.03/ 21.00Uhr bis morgens 31.12.03/7.00Uhr arbeiten. Dafür bekam ich zwei Tage Urlaub verpasst. Ist das rechtens ? Zählt das nicht als halbe Tage = 1 Tag Urlaub ?

Danke für eure Hilfe.
MfG Roosi

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Simbi
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 2x hilfreich)

Hast du in dieser Zeit gearbeitet, oder für die hier angegebenen Zeiten je einen Urlaubstag abgezogen bekommen weil du nicht los warst?
:(

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47487 Beiträge, 16806x hilfreich)

Heiligabend und Silvester sind normale Arbeitstage. Die Berechnung ist daher richtig.

Es gibt Tarifverträge, nach denen an diesen Tagen ganz oder teilweise nicht gearbeitet werden muss. Wenn so ein Tarifvertrag für Dich gilt, sieht es vielleicht etwas anders aus.

Oder wie kommst Du darauf, dass es sich dabei um halbe Urlaubstage handelt?

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47487 Beiträge, 16806x hilfreich)

Sorry, habe die Frage nicht richtig gelesen und nach genauem Lesen nicht verstanden.

Du hast an den Tagen doch gearbeitet. Da verstehe ich nicht wieso überhaupt Urlaub abgezogen werden soll, egal ob 1 Tag oder 1/2 Tag.

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#4
 Von 
Roosi
Status:
Beginner
(84 Beiträge, 12x hilfreich)

Richtig, ich war an beiden Tagen arbeiten. Da ich nur Nachts arbeite, zählt für mich genauer gesagt 00.00 Uhr bis 7.oo Uhr. Das ist doch aber kein Urlaub wenn ich arbeiten war. Mein Chef schrieb genau diese beiden Tage Urlaub. was er damit bezwecken will weiß ich nicht. Bei meine 8 anderen Kollegen ist es das selbe. Im Arbeitsvertrag steht nichts der gleichen.

MfG Roosi

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#5
 Von 
olafbn
Status:
Schüler
(186 Beiträge, 37x hilfreich)

Dann ist die Urlabusberechnung natürlich völliger Quatsch. Wieso sollte dein Chef Urlaub berechnen, wenn du arbeiten warst? Ist das vielleicht alles ein Mißverständnis? Dann geh mit deinen KollegInnen zum Chef. Und wenn der sich querstellt, wende dich an den Betreibsrat.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47487 Beiträge, 16806x hilfreich)

Man muss sich wahrscheinlich in beiden Fälen die ganze Woche anschauen.

Die Woche mit Heiligabend hatte 3 Arbeitstage. Hast Du an 3 Tagen gearbeitet?

Die Woche mit Silvester hatte 4 Arbeitstage. Hast Du an 4 Tagen gearbeitet?

Aus der Beantwortung der Fragen kannst Du dann selbst erkennen, ob die Urlaubsberechnung richtig ist.

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#7
 Von 
Roosi
Status:
Beginner
(84 Beiträge, 12x hilfreich)

Ich war 3 Tage arbeiten und die nächste Woche 4 Tage. Leider haben wir keinen Betriebsrat.
Aber Danke für eure Hilfe.
MfG Roosi

0x Hilfreiche Antwort

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