Hallo, liebes Forum,
ich habe mich gerade angemeldet, weil ich eine Frage habe zu einem Urlaubsanspruch meiner Kollegin.
Zum Thema: ich, 60+, hatte das Glück, bei einem über 80jährigen Senior einen mündlichen Arbeitsvertrag zu erhalten.
Ich helfe für 100 Euro im Monat aus.
Der ältere Herr beschäftigt seit vielen Jahren meine Kollegin auf 450,-- Euro Basis. Er braucht täglich kurz Pflege, die wir geleistet haben bzw. leisten.
Da meine Kollegin 6 x die Woche nur kurz bei ihm ist, hat sie 24 Tage Urlaubsanspruch, ich selbst bin 2 x an verschiedenen Tagen bei ihm. Bis ich gestern zufällig recherchierte, wusste ich nicht einmal, dass mir überhaupt Urlaub zusteht...und habe demzufolge auch nie Urlaub gemacht.
Das Problem ist aber: der Herr erwartet, dass ich ganz selbstverständlich immer dann zur Verfügung stehe, wenn meine Kollegin Urlaub hat. Und das ist sehr häufig der Fall, vornehmlich am WE.
Da sie wegen ihrer kranker Mutter aber nie weiß, wann sie wegfahren muss, bedeutet dies für mich, dass ich immer bereitstehen muss.
Frage: ist es rechtens?
Lieben Dank in voraus!
-- Editier von Sanja123mitglied am 13.06.2017 18:14
Urlaubstage für Kollegin mitleisten?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Nein.
ZitatDa sie wegen kranker Mutter aber nie weiß, wann sie wegfahren muss, :
Dafür gibt es eine Urlaubsplanung. Wenn seine Pflege nicht mehr abgedeckt ist, darf er den Urlaub halt nicht genehmigen.
Zitatdass ich immer bereitstehen muss. :
Dafür gibt es einen Dienstplan. Wenn du einmal eingeteilt bist, musst du kurzfristig nicht mehr für Änderungen zur Verfügung stehen.
Zitatdass ich ganz selbstverständlich immer dann zur Verfügung stehe, wenn meine Kollegin Urlaub hat. Und das ist sehr häufig der Fall, vornehmlich am WE. :
Häufig Urlaub ist es ja nicht, sie hat ja nur 24 Tage. Aber der 7. Tag der Woche fehlt irgendwie noch.
Zitateinen mündlichen Arbeitsvertrag zu erhalten :
Vielleicht sollte man sich den lieber mal schriftlich geben lassen.
Lieben Dank für die Antwort!
Der 7. Tag der Woche, der Sonntag, ist bei uns beiden frei. Normalerweise jedenfalls! Von MIR erwartet er allerdings, dass ich auch sonntags bereitstehe, wenn sie z.B. am Samstag zu ihrer Mutter fährt. Sie arbeitet ja schließlich von Di bis Sa, da mag er ihr das nicht mehr zumuten.
-- Editiert von Sanja123mitglied am 13.06.2017 18:29
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Ein mündlicher AV ist nicht schlechter als ein schriftlicher.
Ansonsten fehlt es offenbar an klaren Absprachen, u.a. eben, an welchen Tagen oder zu welchen Gelegenheiten du arbeitspflichtig bist. Mir scheint auch ein Denkfehler vorzuliegen; damit meine ich, dass es von der Konstruktion her schon nicht passen kann, wenn AN1 an 6 Tagen / Woche vor Ort ist und du mit deinen 2 Tagen deren Fehlzeiten ausgleichen sollst (zusätzlich zu deinem Pensum).
Kommst du mit deinen 100 € denn auf den Mindestlohn?
Ich bin Rentnerin und mache die Hilfeleistung nur nebenbei.
Allerdings habe ich mich selbst auch gefragt, wieso ich für sie die regulären Urlaubszeiten erarbeiten soll. Ich habe ihn das auch gefragt. Und er antwortete, dass habe er vorausgesetzt, da man ihn nicht mehr allein lassen könne...gesagt wurde mir das aber nie...
Ich möchte gern wissen, ob er einen rechtlichen Anspruch darauf hat, dass ich für sie die Urlaubsvertretung bin, zusätzlich zu meinem Einsatz.
ZitatDer 7. Tag der Woche, der Sonntag, ist bei uns beiden frei. :
Das passt doch nicht. Wieso erwartet er dann von dir, dass du Sonntag arbeitest, wenn deine Kollegin Samstag weg fährt?
Sie würde doch sowieso nicht arbeiten?
ZitatIch möchte gern wissen, ob er einen rechtlichen Anspruch darauf hat, dass ich für sie die Urlaubsvertretung bin, zusätzlich zu meinem Einsatz. :
Wofür hat er dich denn sonst eingestellt?
die Pflege kann ja offensichtlich eine Person alleine machen. Also musst du eigentlich nur kommen, wenn deine Kollegin nicht da ist.
Selbstverständlich müssen Sie nicht die Kollegin nicht voll vertreten, wenn Sie nur 100,-€ verdienen und dementsprechend jeden Monat arbeiten. Sie sollten einfach mal Ihr Einkommen auf den Mindestlohn runterrechnen (ca. 11 Stunden) und mit dem Herren besprechen, dass Sie auch im Vertretungsfall eine Bezahlung erwarten. Oder er erhöht Ihren Monatslohn so, dass ein Vertretungsfall der Kollegin abgedeckt wäre.
Und nein, Sie müssen nicht einfach so am WE zur Verfügung stellen. Setzen Sie Ihre Grenzen.
Ich danke allen Usern für Ihre Antworten!
Ich war gutmütig und habe aus einer (von mir vermuteten) Gefälligkeit eine Selbstverständlichkeit werden lassen.
Das hört nun auf - ich setze meine Grenzen!
Liebe Grüße!
Sanja
-- Editiert von Sanja123mitglied am 13.06.2017 22:01
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