Hallo zusammen,
ich habe folgendes Problem. Wir arbeiten 5 Tage die Woche und abwechselnd auch jedes 2te Wochenende. An Sonn und Feiertagen müssen wir auch arbeiten. Nun mein Problem unser Arbeitgeber
gibt uns die Feiertage nicht als Urlaubstage, d.h. wenn am 1.November Allerheiligen ist und ich die Woche Urlaub nehmen will muss ich 5 Tage von meinem Urlaub opfern anstatt 4. Genauso ist es an Weihnachten. Ich muss für die Weichnachtsfeiertage meinen Urlaub nehmen.
Wenn ich an einem Feiertag arbeite darf ich mir einen Extra Tag frei nehmen, das ist auch so ok, aber wenn z.B. am Freitag ein Feiertag ist und ich für Mo, Di, Mit, Sa, So eingeteilt bin muss ich trotzdem 5 Tage arbeiten obwohl ein Feiertag in der Woche ist.
Ist dies so rechtens?
In meinem Vertrag steht folgendes unter Urlaub: Samstage, Sonntage und Feiertage gemäß dem am jeweiligen Arbeitsort maßgeblichen gesetzlichen Bestimmungen gelten nicht als Arbeitstage.
Und unter Arbeitszeit: Der Arbeitnehmer verpflichtet sich bei entsprechendem betrieblichem Bedarf in gesetzlich zulässigem Umfang Nacht-, Schicht-, Samstags-, Sonn- und Feiertagsarbeit sowie Arbeitsbereitschaft und Rufbereitschaft zu leisten.
Ich hoffe ihr könnt mir helfen.
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Urlaubstage für Feiertage nehmen
18. Oktober 2013
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Frage vom 18. Oktober 2013 | 17:53
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Urlaubstage für Feiertage nehmen
Arbeitsrechtlicher Notfall?
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#1
Antwort vom 20. Oktober 2013 | 08:09
Von
Status: Student (2472 Beiträge, 1264x hilfreich)
Dein Vertrag erscheint mir widersprüchlich und du solltest ihn vielleicht von einem Fachanwalt überprüfen lassen. Hinsichtlich der Urlaubsbestimmung scheint mir die betriebsübliche Arbeitszeit maßgeblich; wenn dein Urlaub also in einer Woche mit Wochenendarbeit fällt, musst du meines Erachtens auch für das Wochenende Urlaub beantragen - im anderen Fall aber eben nicht. Entsprechendes gilt für die Feiertage unter der Woche. Urlaub ist also nur für die Tage zu beantragen, an denen man auch arbeitspflichtigt ich wäre.
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