Hallo Leute,
bei einer Kündigung mit Freistellung während der Probezeit hat ein Arbeitnehmer einen Zettel dazu unterschrieben,
dass alle Urlaubsansprüche mit der Freistellung abgegolten sind.
In dieser freistellenden Zeit ist der Arbeitnehmer einige Tage krank gewesen.
Nun die Frage: a)Kann der Arbeitnehmer die Auszahlung der Urlaubstage / Ansprüche verlangen? Für die kranken Tage?
b) Persönliche Frage: Würdet Ihr das einfordern? Ob die darauf eingehen.
c) Würdet ihr notfalls klagen?
oder findet ihr das verwerflich. Zumal der Arbeitgeber das ja anscheinend nicht will.
Urlaubstage -Freist.
5. Juni 2018
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Frage vom 5. Juni 2018 | 13:39
Von
Status: Schüler (436 Beiträge, 54x hilfreich)
Urlaubstage -Freist.
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#1
Antwort vom 5. Juni 2018 | 13:53
Von
Status: Weiser (17358 Beiträge, 6465x hilfreich)
Es kommt darauf an, ob die Anzahl der Freistellungstage nach Abzug der Krankentage noch groß genug ist, um den Urlaub noch vollständig darin unterzubringen.
#2
Antwort vom 5. Juni 2018 | 19:37
Von
Status: Schüler (262 Beiträge, 87x hilfreich)
Nach Berücksichtigung der ersten Antwort würde ich die Ansprüche auch durchsetzten. Was der AG dabei will wäre mir so richtig egal.
Was ist daran verwerflich, seine Ansprüche durchzusetzen?!?!
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