Urlaubstage/ Arbeitstag

11. Oktober 2017 Thema abonnieren
 Von 
fb455448-74
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Urlaubstage/ Arbeitstag

Hallo ,ich hoffe ihr könnt mir einen guten Rat geben. Es geht darum das ich Teilzeit beschäftigt bin und 30 Std.gehe und aller 2 Wochen auch samstags gehen muss. Nun ist es so das ich ja auch in meiner Urlaubsplanung auch samstage mit rein nehmen muss, sonst könnte mich ja der Chef noch mitten im Urlaub samstags arbeiten schicken, doch wie sieht es denn aus wenn ich aber gerade in der Urlaubswoche den Samstag laut Arbeitsplan ( Frei ) habe und die Kollegin da ihre Schicht hat und aber der Samstag trotzdem bei mir als Urlaub drin steht. da habe ich ja den Urlaubstag verschenkt an dem Arbeitgeber oder? Und das hatte ich dieses Jahr schon 2 mal.
Hoffe auf Eure antworten. MFG

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10 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
fb455448-74
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Hmm, das weiß ich gerade gar nicht ...glaube Werktage. Was wäre den da der unterschied?

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#4
 Von 
fb455448-74
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Auch wenn man nur 2 -3 Tage Urlaube genommen hat? Nehme nie eine ganze Woche Urlaub. Im September war es Freitag und Samstag wo ich Urlaub genommen habe und der Samstag aber laut Arbeitsplan nicht mein A. Tag war.

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#6
 Von 
fb455448-74
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Also könnte ich Veto mein Arbeitgeber einlegen?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
fb455448-74
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Und was wäre im Fall von Feiertag wie Weihnachten da hab ich mir nach den Feiertagen Frei genommen und Samstag mit drin obwohl da nicht meine Schicht ist.?

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#9
 Von 
fb455448-74
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Okay, danke für den Rat.Schönen Tag

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#10
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17428 Beiträge, 6485x hilfreich)

Die Frage aller Fragen ist doch, an welchen Tagen du betriebsüblich oder nach Einsatzplan arbeitest.
Eigentlich musst du ja nur Urlaub beantragen für Tage, an denen du üblicherweise arbeitest - bei 30 Stunden können das 5 und 6 Tage im Wechsel sein, aber eben auch anders. Wenn der Wechsel mit/ohne Samstag vollkommen schematisch läuft, wäre dein Problem so zu lösen, dass du für die 6-Tage-Woche 24/2 Tage U-Anspruch hast und für die 5 Tage dann 20/2, also insgesamt 22 Tage. Wenn du aber 24 Tage hast, entsteht dir auch kein Schaden, wenn die an sich samstagsfreie Woche gleichwohl behandelt wird wie die andere.

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