Guten Abend,
folgender Fall:
Person A ist (unbezahlter) Jahrespraktikant bei Firma Z.
Person A möchte vom 23.12-30.12 Urlaub nehmen, Personalchef B lehnt ab mit der Begründung "Urlaubssperre ab November bis Januar". Im Arbeitsvertrag zwischen Person A und Firma Z steht jedoch nichts von einer Urlaubssperre.
Kann Firma Z/Personalchef B Person A den Urlaub verweigern?
Vielen Dank schonmal.
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-- Editiert namenloser111 am 12.12.2013 19:10
Urlaubssperre auch für Praktikanten?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Wenn die Urlaubssperre rechtmäßig ist, dann darf auch einem Praktikanten der Urlaub verweigert werden.
Gibt es einen Betriebsrat? Der hätte nämlich ein Mitspracherecht bei Urlaubssperren.
Ist die Auftragslage des Unternehmens besonders gut von November bis Januar? Wenn betriebsbedingte Gründe vorliegen, gerade in dieser Zeit eine Urlaubssperre zu verhängen, dann ist das zulässig.
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Nein, einen Betriebsrat gibt es nicht.
Die Auftragslage ist zur Weihnachtszeit sehr hoch (Einzelhandel).
Mir wurde bisher verschwiegen dass es eine Urlaubssperre gibt, und in meinem Vertrag steht davon absolut nichts.
Vielen Dank schonmal!
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Urlaubssperren stehen m.W. nie in Arbeitsverträgen.
Eine vom Arbeitgeber einzuhaltende Ankündigungsfrist ist mir nicht gekannt.
Spätestens bei Stellung des Urlaubsantrags muß so eine Sperre erwähnt werden, wann haben Sie denn den Uraub beantragt?
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Einen Arbeitsvertrag hält gewisse Eckdaten fest, Urlaubs-Details gehören nicht dazu. Nebenbemerkung: Du sprichst davon, man habe dir die Urlaubssperre verschwiegen - das klingt nach Vorsatz. Kann es sein, dass du lediglich nicht davon gewusst hast?
Etwas anderes:
Du gibst an, einen Arbeitsvertrag zu haben; das wiederum passt nicht so recht zu deiner Information " unbezahlter Jahres-Praktikant" - dann sollte es auch einen entsprechenden Praktikantenvertrag geben; Praktikum wieder setzt gedanklich eine relevante Verbindung von Ausbildung und betrieblicher Verankerung voraus. Diesen Praktikanten-Status überprüfen zu lassen, könnte in deinem Interesse liegen, wenn in Wahrheit ein Arbeitsverhältnis kaschiert werden soll.
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Person A hat einen „Arbeitsvertrag" als unbezahlter
Jahrespraktikant im Einzelhandel????
Ich glaube, wenn dem tatsächlich so ist, kann man das als sittenwidrig bezeichnen.
Aber wir wissen ja hier alle, welche unternehmensentscheidende Wichtigkeit die unbezahlten
Praktikanten heute in den Betrieben haben...
Daher wundern mich auch nicht die zunehmenden Meldungen von Praktikanten, die ob dieser unglaublichen Verantwortung für ihr Unternehmen regelmäßig darunter zusammenbrechen.
Es soll zu Kreislaufzusammenbrüchen, gastro-interstitiellen Infektionen und schweren grippalen Infekten kommen, die jeder Hausarzt attestieren kann!
Jeder unbezalte
Praktikant sollte sich gerade vor Übernahme solcher für das Unternehmen überlebenswichtigen Herausforderungen in ärztliche Beobachtung begeben!
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Danke für die vielen Antworten schonmal.
In der Tat besitzt Person A nur einen Jahrespraktikantenvertrag. In diesem Vertrag ist unteranderem festgelegt wieviele Urlaubstage Person A zustehen, aber nichts von einer Urlaubssperre.
Muss mich nochmal korrigieren. Einzelhandel stimmt nicht ganz, eher Fachhandel für Computer und Bauteile. Person A wird eher nicht als Praktikanten angesehen, der mal den Mitarbeitern bisschen unter die Arme greift. Person A muss oft körperlich anstrengende Arbeitsabläufe alleine durchführen. Dafür das Person A nichtmals bezahlt wird, finde ich es persönlich ziemlich dreist den Urlaub zu verweigern. Zumal Person A immer pünktlich ist und noch nie krankgeschrieben war.
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-- Editiert namenloser111 am 14.12.2013 15:00
soll Person A doch mal den Jahrespraktikantenvertrag einstellen? ist das ein Vollzeit-Vertrag?
ist das Praktikum eigentlich für irgendetwas berufsspezifisch nützlich oder Voraussetzung???
wie alt ist Person A?
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Das Praktikum findet begleitend zur Schule statt (Fachabitur mit Schwerpunkt Elektrotechnik. 1,5Tage Schule/3,5 Tage Praktikum.
Ich merke ich gebe zu wenig Informationen.
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So kommen wir doch den Tatsachen schon immer näher!
Meist ist es ja bei schulbegleitenden Praktika so, dass die Urlaubstage den allgemeinen Schulferien angeglichen sind, weil es keinen Sinn macht, wenn während der Schulzeit immer jemand im Unterricht fehlt, weil er gerad seinen individuellen Urlaub hat.
Das ist in Deinem Fall wohl gerade mal nicht so.
Aber ehrlich gesagt is dat jetzt auch nicht der Weltuntergang, wenn dies Jahr mal der Skiausflug zwischen den Jahren ausfällt – es kommen noch weitere Jahre.
Zur Bezahlung:
Vermutlich bist Du Kindergeld-Berechtigter?
Deine Eltern bieten Dir Kost und Logis? Zahlen Dir nen Taschengeld?
Wohl möglich, dass auch noch nen Schüler-Bafög gezahlt wird?
Das ist jetzt gerade mal nicht, was ich unter „ausgebeutetem, unbezaltem Praktikanten" verstehen würde, als Dein Statement zu Anfang rüber kam, sondern nen Fall von „Jammern auf hohem Niveau!"
Trotzdem gibt es auch schulbegeitende Praktika in denen auch eine Praktikantenvergütung gewährt wird, was ich durchaus angemessen finde!
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Person A muss den Urlaub in den Ferien nehmen!
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Da ein Praktiant nicht "Arbeitet" kann es keine Urlaubssperre geben. Genaugenommen müsste er froh sein wenn die Praktikanten weg sind wenn so viel los ist.
Das sollte man mit der Schule besprechen. Ob man jedoch seinen "Job" in Gefahr bringen will wegen ein paar Tagen Urlaub ist eine andere Frage.
Ich kenne eine FH bei der man zwei 6 Monatige Praktikas nacheinandere macht. Urlaub hat man komplett vergessen.
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