Urlaubspflicht bei planmäßigen Ruhetagen?

5. Januar 2015 Thema abonnieren
 Von 
heitzer75
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Urlaubspflicht bei planmäßigen Ruhetagen?

Guten Tag Gemeinde,

ich habe da eine Frage zu der ich noch nicht wirklich eine schlüssige Antwort
im Internet gefunden habe.

Vielleicht weiss jemand Rat und kann mir helfen.

Ich habe als Angestellter einen wiederkehrenden mehrwöchigen Dienstplan.
Dieser sieht z.b. 3 planmäßigen Ruhetage unter der Woche vor, wofür dann im Gegenzug am Wochenende gearbeitet wird.
Soweit, sogut.
Meine Frage bezieht sich auf die Urlaubsplanung.
Ich habe bsp. in der 1. Woche Mo,Di dienst, anschl. Mi,Do,Fr frei
und dann Sa-Mi Dienst und Do Fr wieder frei.
Generelle Regelung lautet das am WE keine Urlaubstage abgezogen werden.
Wie sieht es aber mit dem Rest aus?
Wenn ich in den o.g. 14 Tagen Urlaub beantrage, muss ich dann in Woche 1 Mi-Fr (obwohl Ruhe) und in Woche 2 Do-Fr (obwohl Ruhe). Urlaubstage dafür aufwenden?

Vielen Dank im Voraus

Grüsse


-----------------
" "

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1264x hilfreich)

Ich dreh' es mal anders herum: Urlaub ist zu beantragen für die Tage, an denen du arbeitspflichtig bist/wärest. Angenommen, die Arbeitszeit laufe in einem Rhythmus von vier Wochen Woche A, B, C Arbeit; Woche D frei. Dann brauchst du Urlaub nur für A oder/und B und C.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.005 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen