Urlaubsgeld zurückzahlen

19. April 2018 Thema abonnieren
 Von 
Katrienchen
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 9x hilfreich)
Urlaubsgeld zurückzahlen

Kann mir jemand sagen, wie es sich damit verhält?
Arbeite bei einem privaten Träger und beende meine Ausbildung zum 30.6.18. Werde danach nicht in dem Betrieb bleiben, sondern am 1.7. bei einem anderen Arbeitgeber anfangen.
Mein jetziger AG zahlt immer am 30.6. mit dem Juni-Gehalt ein Urlaubsgeld von 40%. Es ist auch auf der Abrechnung als Urlaubsgeld ausgewiesen.
Wenn es nämlich zurückgezahlt werden muss, würde ich da direkt drauf verzichten, da das nur unnötig Arbeit verursacht...

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17445 Beiträge, 6493x hilfreich)

Warte es einfach ab. Dein AG übernimmt dich nicht und wird wohl seine Regeln kennen, nach denen er solche Sonderzahlungen auszahlt oder nicht.

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#2
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Wo ist geregelt, dass Sie 40% Urlaubgeld erhalten? Genau da müsste nämlich auch stehen, ob oder in welchem Fall Urlaubsgeld zurückzuzahlen ist. Das kann z.B. der Arbeitsvertrag, ein Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung sein.

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

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#3
 Von 
Katrienchen
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 9x hilfreich)

Zitat (von altona01):
Wo ist geregelt, dass Sie 40% Urlaubgeld erhalten? Genau da müsste nämlich auch stehen, ob oder in welchem Fall Urlaubsgeld zurückzuzahlen ist. Das kann z.B. der Arbeitsvertrag, ein Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung sein.
Das ist im Arbeitsvertrag (bzw. in meinem Fall Ausbildungsvertrag) geregelt, beinhaltet jedoch keine Regelung dazu, wann das zurückzuzahlen ist oder auch nicht. Daher frage ich ja.

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#4
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Und ich habe Ihnen die Gegenfrage gestellt, da wir hier ja nicht wissen können, ob dazu etwas irgendwo (Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung, Arbeitsvertrag) für Sie geregelt ist. Wenn im Vertrag nichts steht und auch nichts in einem für Sie geltenden Tarifvertrag steht, dann ist wahrscheinlich nichts zurückzuzahlen.

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

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